Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Sony Music tut alles um die Künstlerin zu unterstützen, aber ist gesetzlich nicht fähig den Vertrag zu beenden.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.helfen.info, www.music.info, www.kesha.info, www.nicht.info

Freitag, 26. Februar 2016 / 12:25:00

Sony Music kann Kesha auch nicht helfen

Sony Music bricht das Schweigen im Fall Kesha (28).

Nachdem die Sängerin ('Tik Tok') ihren Gerichtsprozess gegen die Plattenfirma und ihren ehemaligen Produzenten Lukasz Gottwald alias Dr. Luke (42) vergangene Woche verloren hat, planen ihre Fans für heute einen Protest vor dem Hauptsitz von Sony Music in New York. Jetzt hat sich erstmals der Staranwalt Scott A. Edelman der Plattenfirma zu Wort gemeldet. In einem Interview mit der 'New York Times' erklärte Edelman, dass die Firma Keshas Wunsch nicht entsprechen könne, da die Firmenchefs «nicht befugt sind», den Vertrag mit ihr zu beenden. Diesen hatte die Musikerin vor zehn Jahren mit Dr. Luke geschlossen.

«Sony tut alles, um die Künstlerin unter diesen Umständen zu unterstützen, ist gesetzlich aber unfähig, einen Vertrag zu beenden, an dem Sony nicht beteiligt ist.»

Der ursprüngliche Vertrag wurde 2005 von Kesha und Kasz Money, Dr. Lukes Unternehmen, geschlossen. Von dort aus brachte der Produzent den Vertrag 2009 zu Sony Music. Derzeit gehört der Vertrag zu Kemosabe Record, eine Tochtergesellschaft von Sony Music, die Dr. Luke gegründet hat.

Kesha verklagte 2014 ihren Produzenten

Kesha verklagte ihren ehemaligen Produzenten 2014 wegen sexuellen Missbrauchs. Sie forderte die Beendigung ihres Plattenvertrages mit Sony Music, um nicht mehr mit Dr. Luke arbeiten zu müssen. Solange sie bei Sony unter Vertrag steht, kann die Musikerin auch mit keinem anderen Produzenten arbeiten.

Dr. Luke streitet bis heute die Anschuldigungen ab und verklagte Kesha selbst wegen Rufschädigung und Erpressung.

arc (Quelle: Cover Media)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Dr. Luke erhält keine Kündigung von Sony
    Donnerstag, 10. März 2016 / 10:11:00
    [ weiter ]
    Kesha Fans planen Sony-Protest
    Donnerstag, 10. März 2016 / 08:45:00
    [ weiter ]
    Frauen müssen zusammenhalten
    Sonntag, 6. März 2016 / 13:45:00
    [ weiter ]
    Danke, danke, danke, Lady Gaga!
    Montag, 29. Februar 2016 / 11:08:27
    [ weiter ]
    Lady Gaga steht Kesha zur Seite
    Freitag, 26. Februar 2016 / 08:46:14
    [ weiter ]
    Kesha dankt für die Unterstützung
    Donnerstag, 25. Februar 2016 / 08:16:08
    [ weiter ]
    Kesha ist eine Lügnerin
    Dienstag, 23. Februar 2016 / 14:06:00
    [ weiter ]
    Kesha-Urteil ist so frustrierend
    Montag, 22. Februar 2016 / 10:21:00
    [ weiter ]
     
    Kultur
    Hotel Monte Verità: Eine Oase der Freiheit und Inspiration [ weiter ]
    Josef Staub Einzelausstellung in der Galerie lange + pult [ weiter ]
    Die teuersten Promi-Erinnerungsstücke aller Zeiten [ weiter ]

    Musik
    FBI nimmt Musiker wegen Spotify-Betrugs fest [ weiter ]
    Shopping
    Musikvideos:
    Easy Listening
    Klassik
    Pop
    Jazz/Blues
    Rock'n'Roll
    Punk/NW
    weitere

    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG