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Yanis Varoufakis, griechischer Finanzminister.

 
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Dienstag, 28. April 2015 / 17:19:34

Athen plant Amnestie für Steuersünder

Bern/Athen - Die griechische Regierung bereitet eine Amnestie für Steuerflüchtlinge vor. Das hat der griechische Finanzminister Gianis Varoufakis am Dienstag in Athen angekündigt. Zuvor hatte er mit Vertretern der Schweiz über ein Steuerabkommen gesprochen.

Durch eine Amnestie für Steuersünder erhofft sich Griechenland Einnahmen aus im Ausland deponiertem Schwarzgeld. Es solle eine Chance geben, diese Gelder gegen Zahlung einer einmaligen Abgabe zu legalisieren, sagte Varoufakis.

Heute müssen Steuerflüchtlinge mit einer Steuerbelastung von 46 Prozent und einer Strafe in gleicher Höhe rechnen. Wegen der finanziellen Turbulenzen des Landes haben die Griechen seit 2010 Milliardensummen ins Ausland verschoben.

Offen und konstruktiv

Ein Teil des Geldes liegt auf Schweizer Banken. Zu diesem Thema trafen sich Varoufakis und Antikorruptionsminister Panagiotis Nikoloudis am Dienstag in Athen mit Staatssekretär Jacques de Watteville.

Die Schweiz und Griechenland hätten ihre Gespräche zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Steuerfragen weitergeführt, hiess es beim Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) auf Anfrage. Die Gespräche seien offen und konstruktiv verlaufen.

Es werde als wichtig erachtet, dass ein Dispositiv zur Regelung der Vergangenheit in Griechenland zustande komme, um den Übergang zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zu erleichtern. Die Gespräche würden weitergeführt.

Varoufakis sagte nach dem Treffen mit de Watteville, nach der Verabschiedung des Amnestie-Gesetzes werde die Regierung eine Vereinbarung mit der Schweiz treffen, die Vermögenswerte von Griechen offenzulegen.

Es handelte sich um das zweite Treffen, seit die Steuergespräche im März wieder aufgenommen worden waren. Um wie viel Geld es geht, ist nicht bekannt. Nach Schätzungen könnten es bis zu 80 Milliarden Euro sein.

Automatischer Informationsaustausch

Der Bundesrat will den automatischen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und der EU einführen. Bevor das Abkommen dazu definitiv unterzeichnet wird und in Kraft treten kann, müssen die 28 EU-Staaten grünes Licht geben.

In der Schweiz ist die Zustimmung des Parlaments notwendig. Zudem unterliegt das Abkommen dem fakultativen Referendum. Die Regelung von Altlasten muss die Schweiz mit jedem Staat bilateral klären, weil die EU-Kommission für diese Frage nicht zuständig ist.

 

fest (Quelle: sda)

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