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Das Gesetz, mit dem im Deutschen Reich die Demokratie ermordet wurde: Ermächtigungsgesetz von 1933.

 
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Mittwoch, 25. Februar 2015 / 12:18:34

TTIP: Das Ermächtigungsgesetz Europas

Mit «TTIP, CETA und der doppelte Sigmar» fasst der ARD-Tagesschaubericht vom 23.2.2015 die Gemengelage perfekt zusammen. Unter dem neoliberalen Blick der neuen EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, tingelte der deutsche Vizekanzler von den Wirtschaftsgrössen zu den Genossen, denen er die Tatsache, dass er überhaupt einen Beruf und ein Amt hat, verdankt, es ihnen aber alles andere als dankt.

Gabriel fühlte sich aber selbstverständlich nicht unter den Seinen, sondern nur bei den Wirtschaftsbossen und gegenüber der Brüsseler Hauptquartiersvertretung sichtlich wohl. Die Zeitungen rapportierten indessen, wie «verständnisbereit» und «fortschrittlich» Gabriel sich gegenüber den Genossen zeigte. Gabriel versprach nämlich «Vorschläge» für eine «neue Transparenz» in den Freihandelsabkommen betreffend den «Handelsgerichtshof» mit unabhängigen Richtern.

Wow. Ein Gerichtshof mit unabhängigen Richtern? Wer kommt denn auf solch unglaublich revolutionäre Ideen?

Allein hier hätte die Journaille inhaltlich Amok laufen müssen, verstünden sie etwas vom Rechtsstaat. Dass der deutsche Vizekanzler die EU-Kommissarin mit dem für Demokratien üblichen Vorschlag nach «unabhängigen Richtern» provoziert, ist echt absurd. Welches Jahr schreiben wir in Deutschland& Europa eigentlich?

Als Staatsrechtlerin habe ich mir erlaubt, die rechtsstaatlichen Bestimmungen zu den abgeschlossenen und geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, Kanada u.a. zusammenzufassen. Die Voraussetzungen für die Freihandelsabkommen werden immer als «Wohl für Finanzen und Wirtschaft und Wachstum» begründet. Sigmar Gabriel redet sogar von einem neuen «Goldstandard». Bei CETA und TTIP geht es also nicht einfach um Freihandelsabkommen, sondern es geht um eine Ermächtigungsverfassung der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten.

Auf der Suche nach einfachen Grundsätzen, wie die europäischen Demokratien rechtsstaatlich einigermassen korrekt (und geschickt) aus den Angeln gehoben werden kann, bin ich im Ermächtigungsgesetz von 1933 fündig geworden. Nichts war einfacher als die geplanten Freihandelsregeln der Europäischen Union 2015 mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 zu copypasten (bei den meisten Artikeln musste ich nur wenige Worte ändern und war inhaltlich betreffend Freihandelsabkommen immer noch rechtlich völlig korrekt - genau so wirken die Freihandelsabkommen). Einige Feinheiten sind noch möglich, die ich gerne den aufmerksamen Leserinnen und Lesern überlasse. Besonders staatsrechtliche und rechtsstaatliche Überlegungen sind erwünscht.

Lesen Sie selber.



Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich.
[«Ermächtigungsgesetz»]

Vom 24. März 1933.

  Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

A r t i k e l  1

  Reichsgesetze können ausser in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

A r t i k e l  2

  Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

A r t i k e l  3

  Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.

A r t i k e l  4

  Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

A r t i k e l  5

  Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 ausser Kraft; es tritt ferner ausser Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
  Berlin, den 24. März 1933.


Der Reichspräsident von Hindenburg
Der Reichskanzler Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern Frick
Der Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath
Der Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk


Gesetz zur Behebung der Not von Europäischer Wirtschaft und Finanzen
[«Ermächtigungsgesetz»]
Monat X 2015.

Die Europäische Union hat hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung der Regierungen der Mitgliedländer, der zugehörigen Parlamente und des Europäischen Parlaments verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse der Freihandelsabkommen gemäss der europäischen Verträge erfüllt sind sind:

A r t i k e l  1

Freihandelsabkommen wie das CETA, TTIP und Folgende können innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion vorgesehenen Verfahren allein durch die Europäische Union und deren Regierung in Form der Europäischen Kommission beschlossen werden. Dies gilt für alle in den Verfassungen der Mitgliedstaaten wie auch in den europäischen Verträgen bezeichneten Regeln. Die in den Verfassungen vorgesehen Grund- und Wirtschaftsrechte wie die Mitbestimmung der jeweiligen Parlamente und allenfalls der direkten Demokratie wird für alle Fragen betreffend die Freihandelsabkommen ausgesetzt.

A r t i k e l  2

Die von der Europäischen Union und Europäischen Kommission beschlossenen Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA und Folgeverträge können von den europäischen Verträgen und den Verfassungen der europäischen Mitgliedstaaten abweichen, sofern sie nicht die Einrichtung der Europäischen Union und der Europäischen Institutionen als solche zum Gegenstand haben. Die Verfügungsrechte für die Wirtschafts- und Währungsunion bleiben unberührt.

A r t i k e l  3

Die von der Europäischen Union und Europäischen Kommission beschlossenen Freihandelsabkommen haben als Verordnungen im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion Direktwirkung und werden als europäische Verordnungen direkt in allen europäischen Mitgliedländern verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

A r t i k e l  4

Verträge der Europäischen Union mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der europäischen Gesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Europäische Kommission erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften. Bei allfälligen Uneinigkeiten zwischen den Verhandlungspartnern entscheidet ein von der Europäischen Union und den beteiligten fremden Staaten zu bestimmendes, geheimes Schiedsgericht.

A r t i k e l  5

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Unterzeichnung der diversen Freihandelsabkommen sofort in Kraft. Selbst wenn die gegenwärtige Europäische Kommission durch eine andere abgelöst wird, bleiben die unter diesen Bestimmungen erlassenen europäischen Richtlinien und Verordnungen in Kraft.

Brüssel, unterzeichnet von Europäischer Kommissionspräsident, Präsident des Europäischen Parlamentes und Präsidenten der jeweiligen europäischen Mitgliedstaaten.

Schauen wir einfach nur mal genau hin. Dies ist die rechtliche Grundlage, auf der die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des geplanten TTIP und CETA funktionieren. Sie und ich sind Zeitzeugen und Betroffene. Copypaste war übrigens unter Artikel 4 am einfachsten.

Regula Stämpfli (Quelle: news.ch)

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  • TTIP Verhandlungstexte
    Die Verhandlungstexte der EU für die TTIP-Verhandlungen
  • ARD-Bericht zu Sigmar Gabriel
    Der im Text erwähnte Bericht zu Sigmar Gabriels Auftritt.
  • Text des Ermächtigungsgesetzes
    Der Wortlaut des Ermächtigungsgesetzes inkl. weiterführenden Links
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