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Die Schweiz soll die letzten Vorbehalte in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention aufheben.

 
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Mittwoch, 4. Februar 2015 / 19:14:00

UNO: Schweiz muss Multis besser kontrollieren

Genf - Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert von der Schweiz eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte durch multinationale Konzerne. Die Experten betonen, dass freiwillige Massnahmen dazu nicht ausreichten.

Dies schreibt das Komitee in seinen am Mittwoch veröffentlichten Empfehlungen zur Verbesserung der Kinderrechte, die auf die Überprüfung der Umsetzung der 1997 von der Schweiz ratifizierten Kinderrechtskonvention folgen. Das Komitee sei besorgt darüber, dass sich die Schweiz einzig auf die freiwillige Selbstregulierung verlasse, heisst es.

Die Schweiz müsse dafür sorgen, dass alle ganz oder teilweise aus der Schweiz tätigen Unternehmen rechtlich für jegliche Verletzung von Menschen- und Kinderrechten zur Verantwortung gezogen würden - auch für solche, die im Ausland begangen würden.

Die Experten riefen die Schweiz zudem auf, die letzten Vorbehalte in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention aufzuheben und die Gesetze der Kantone und des Bundes diesbezüglich zu harmonisieren. Zudem solle sie eine Koordinationsstelle zur Umsetzung der Konvention schaffen und die Datenerhebung verbessern.

Weiter wird verlangt, dass die Schweiz die Diskriminierung gegenüber Kindern am Rande der Gesellschaft, so etwa Flüchtlinge oder Sans-Papiers, beseitige. Ebenso fordert das Komitee verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung der Fettleibigkeit bei Kindern sowie zur Prävention von Suiziden.

Schweiz will Zuständigkeiten abklären

Die Empfehlungen sind für die Schweiz rechtlich nicht bindend. Da der UNO-Kinderrechtsausschuss jedoch zur Kontrolle der Vertragserfüllung eingesetzt wurde, komme seinen Empfehlungen grosses Gewicht zu, schrieb das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Mittwoch in einer Medienmitteilung.

Das BSV werde daher, gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und betroffenen Bundesstellen, die Empfehlungen analysieren und die Zuständigkeiten klären.

Für den nächsten Bericht zur Einhaltung der Kinderrechtskonvention hat die Schweiz bis 2020 Zeit. Die 194 Unterzeichnerstaaten der Konvention legen diesbezüglich in regelmässigen Abständen Rechenschaft vor den UNO-Experten ab.

bert (Quelle: sda)

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