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Opfer von Sextortion können anonym anrufen und direkt mit Anwalt Sébastien Fanti sprechen. (Symbolbild)

 
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www.notrufnummer.info, www.sextortion.info, www.kanton.info, www.wallis.info

Sonntag, 11. Januar 2015 / 09:45:27

Notrufnummer für Opfer von Sextortion im Kanton Wallis

Sitten - Der Kanton Wallis bietet Opfern von Erpressung mit Hilfe von Sexbildern und -videos Unterstützung an, mit einer Notrufnummer. Ziel ist es zu vermeiden, dass Opfer von so genannter Sextortion Erpressern Geld überweisen. Die Täter sind oft kaum greifbar.

Die Zahl der Opfer von Sextortion steigt: Menschen werden über einen Internettelefondienst kontaktiert, zu sexuellen Handlungen verleitet und dabei mit einer Webcam aufgenommen. Kaum sind die Bilder gemacht, kommt die Erpressung: Entweder wird eine bestimmte Summe bezahlt oder die Bilder landen im Internet.

30 bis 40 Fälle pro Jahr

«Wir schätzen, dass es im Wallis jedes Jahr dreissig bis vierzig Fälle von Sextortion gibt», sagt Sébastien Fanti auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der auf neue Informationstechnologien spezialisierte Anwalt ist seit September 2014 Walliser Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter.

Er gibt nicht nur Tipps ab zum Vermeiden von Fallen im Internet, sondern bietet auch eine Notrufnummer an. Das Wallis dürfte der erste Kanton mit einer solchen Einrichtung sein. Opfer von Sextortion können anonym anrufen und direkt mit Fanti sprechen.

«Greifen wir schnell und korrekt ein, haben die Opfer eine Chance von 99 Prozent, nichts mehr vom Erpresser zu hören», sagt Fanti. Er übernimmt nach Meldungen die Kontrolle über den Computer des Opfers und folgt einem genau definierten Verfahren. Dazu gehört namentlich die Blockierung des Kontakts im fraglichen Netz.

Ausserdem meldet Fanti den Missbrauch dem Anbieter des Netzes und lässt eine Alarmmeldung installieren. Für die Opfer ist dieses Angebot gratis. Es gehört zur Arbeit und zum Budget des Datenschützers. Anbieten kann Fanti den Dienst aber nur im Wallis.

In die Falle tappen mehrheitlich Männer aus allen sozialen Schichten und häufig in den Vierzigern. Frauen verwickeln sie in Gespräche, beispielsweise über Skype, und verleiten sie zu sexuellen Handlungen.

«Hinter den Frauen stehen meist kriminelle Organisationen», sagt Fanti. Diese in der Schweiz illegale Form der Erpressung zu ahnden, ist allerdings oft schwierig oder gar nicht möglich. Ein Grund ist, dass die Akteure vom Ausland aus arbeiten, meist in afrikanischen Staaten.

KOBIK warnt ebenfalls

Vor einer steigenden Zahl von Erpressungen mit Sexbildern und -videos warnt auch die Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK). Sie hält auf ihrer Webseite Empfehlungen für Opfer bereit.

Kommt es zu einer Erpressung, empfiehlt die KOBIK, den Kontakt sofort abzubrechen und nicht auf die Geldforderung einzugehen. Häufig werde nach einer ersten Überweisung mehr Geld gefordert. Und oft würden Bilder trotz Zahlung veröffentlicht. Opfer sollen die Bilder zudem von der entsprechenden Plattform löschen lassen.

Bei Facebook und YouTube zum Beispiel seien pornografische Inhalte nicht erlaubt, schreibt die KOBIK. Verbotenes werde nach einer Meldung in der Regel relativ rasch gelöscht.

Weiter empfiehlt die Stelle des Bundes, beim Polizeiposten am Wohnort Anzeige zu erstatten und Beweismittel vorzulegen. Die Chancen, den Tätern beizukommen, seien allerdings oft nur klein, schreibt die KOBIK. Sie empfiehlt, im Internet generell misstrauisch zu sein und Unbekannten keine persönlichen Daten preiszugeben.

asu (Quelle: sda)

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