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Eine bürgerliche Minderheit wollte wegen jugendlichen Trinkexzessen nicht das ganze Schweizer Volk bevormunden.

 
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www.nachtverkaufsverbot.info, www.staenderat.info, www.alkohol.info, www.bleibt.info

Montag, 24. November 2014 / 22:00:42

Ständerat bleibt bei Nachtverkaufsverbot für Alkohol

Bern - Zwischen 22 und 6 Uhr soll kein Alkohol in Läden verkauft werden dürfen: Auf diesem Nachtverkaufsverbot hat der Ständerat am Montag mit 24 gegen 20 Stimmen bestanden. Die Alkoholgesetzgebung geht so zurück an den Nationalrat, der dieses Verbot streichen wollte.

Ziel der Totalrevision des Alkoholgesetzes ist Prävention gegen Alkoholmissbrauch. Das Nachtverkaufsverbot ist für Finanzministerin Eveline Widmer Schlumpf ein Kernpunkt der Vorlage. Es betrifft den Detailhandel mit alkoholischen Getränken jeder Art, nicht aber die Gastronomie oder normale Ladengeschäfte, wie sie vor dem Ständerat ausführte.

Eine bürgerliche Minderheit wollte wegen jugendlichen Trinkexzessen nicht das ganze Schweizer Volk bevormunden. Wo nötig, hätten einzelne Kantone und Städte bereits Nachtverkaufsverbote erlassen, sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG). Jugendschutz werde mit Abgabevorschriften und einer Rechtsgrundlage für Testkäufe gewährleistet.

Widmer-Schlupf konterte, die heutige Mobilität spreche gegen föderalistisch-unterschiedliche Lösungen. Dort wo spezialisierte Händler spätnachts Alkohol verkauften, würde dieser im öffentlichen Raum konsumiert, mit den bekannten Folgen.

Mindestpreis: Ständerat gibt nach

Beim ebenso umstrittenen Mindestpreis für Alkoholika, den der Ständerat im März 2013 unterstützt, der Nationalrat im September jedoch gestrichen hatte, schwenkte der Ständerat nun um: Diesen Artikel hat die Kleine Kammer mit 27 gegen 17 Stimmen deutlich aus der Vorlage gekippt.

Luc Recordon (Grüne/VD) warnte vergeblich, damit würde der Revision ein wesentlicher Präventions-Zahn gezogen. Robert Cramer (Grüne/GE) lockte die Landwirtschafts-Affinen vergeblich, ein Mindestpreis könne die einheimische Produktion fördern, weil er ausländische Billigalkoholika verteure.

Der Ständerat entschied sich ferner mit 26 gegen 17 Stimmen, die Steuer pro Liter reinen Alkohols wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf 29 Franken festzulegen. Der Nationalrat hatte die Steuer auf 32 Franken erhöht, demnach muss er sich auch nochmals über diesen Artikel beugen.

Eine Minderheit aus SP, Grünen und CVP plädierte für den höheren Ansatz, weil Jugendschutz und Prävention primär über den Preis funktionierten. Zudem müsste die Steuer angesichts anderer einnahmenwirksamer Massnahmen bei 35 Franken liegen. Die 32 Franken seien schon ein Kompromiss, sagte Christian Levrat (SP/FR).

Ausbeutebesteuerungs-Modell chancenlos

Gestrichen hat der Ständerat schliesslich mit 33 gegen 12 Stimmen seine eigene Idee einer so genannten Ausbeutebesteuerung. Deren Ziel waren Wettbewerbsvorteile für die inländische Spirituosenproduktion.

Im Zuge der umfangreichen Beratungen und Abklärungen war klar geworden, dass das Modell zum einen verfassungswidrig ist, weil es nicht die ganze Branche gleich behandelt, und zum anderen gegen internationale Handelsregeln verstösst.

Eine bürgerliche Ratsminderheit wehrte sich vergeblich für den Ansatz, den man mit Retuschen noch tauglich machen könne. Peter Föhn (SVP/SZ) klagte, Bundesrat und Verwaltung hätten sich von der EU «ein Steuersystem aufschwatzen lassen».

fest (Quelle: sda)

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