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Der Nationalrat genehmigte den ersten Teil der Totalrevision des Alkoholgesetzes mit 97 gegen 80 Stimmen.

 
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Mittwoch, 18. September 2013 / 21:00:00

Alkoholgesetz: Nationalrat unterstützt Ständerat

Bern - Der Nationalrat folgt bei der Besteuerung von Spirituosen dem Kurs des Ständerates. Er unterstützt ein von der kleinen Kammer in die Vorlage eingebrachtes Steuermodell, das einheimische Produzenten begünstigt.

Der Nationalrat genehmigte am Mittwoch das Spirituosensteuergesetz, den ersten Teil der Totalrevision des Alkoholgesetzes, mit 97 gegen 80 Stimmen. Die Nein-Stimmen kamen vor allem von der SP, der BDP und den Grünliberalen.

Der zweite Teil der Vorlage, das Alkoholhandelsgesetz, enthält Vorschriften für den Handel von Alkoholika in Ladengeschäften und für Werbung. Über umstrittene Vorschläge wie ein Nachtverkaufsverbot oder Mindestpreise, die namentlich Jugendliche vom exzessiven Trinken abhalten sollen, wird der Nationalrat am (morgigen) Donnerstag debattieren.

Inländische Produzenten von Spirituosen sollen im Inland gegenüber ausländischen einen Wettbewerbsvorteil erhalten. Dafür wollen die Räte mit der so genannten Ausbeutebesteuerung sorgen. Ausgegangen wird bei diesem Modell von der erwarteten Ausbeute aus dem zu brennenden Rohstoff. Diese würde zu einem ermässigten Satz besteuert.

Übertrifft die effektive Ausbeute bis zu einer gewissen Menge die Schätzung, ist sie steuerfrei. Ist die Ausbeute höher als diese Schwelle, gilt der normale Steuersatz.

Einheimisches Obst steuerlich bevorzugt

Mit 108 zu 77 Stimmen schloss sich der Nationalrat dem Ständerat und der Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) an, die das vom Ständerat eingebrachte System der Ausbeutebesteuerung etwas angepasst hatte: Es soll nach dem Willen des Nationalrates nur für Spirituosen aus Beeren, Kern- und Steinobst angewandt werden.

Auf Antrag von Louis Schelbert (Grüne/LU) fügte der Nationalrat bei, dass diese Früchte aus Schweizer Produktion stammen müssen. Der Gedanke der Grünen war, mit dem Steuermodell nicht nur einheimische Brennereien, sondern auch Hochstamm-Obstbäume und Reben zu erhalten.

Doch die Ausbeutebesteuerung hatte auch Gegner: SP, Grünliberale und BDP wollten darauf verzichten. "So können wir nicht legiferieren", mahnte Beat Jans (SP/BS). Das Modell sei verfassungswidrig, WTO-widrig, willkürlich und "eine gesetzgeberische Panne", die "in ein Satiremagazin passt, aber nicht in ein Bundesgesetz".

Lorenz Hess (BDP/BE) warnte vor Ungleichbehandlungen im Markt und davor, dass billiger Alkohol den Schweizer Markt überschwemmen könnte. Das System der Ausbeutebesteuerung gehe auf eine Zeit zurück, in der es noch nicht möglich gewesen sei, den Alkoholgehalt von Destillaten exakt zu messen.

Steuererhöhung als Kompensation

Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte vergeblich vor der Willkür der Ausbeutebesteuerung, vor dem "enorm komplizierten" und ungerechten System und vor Schwierigkeiten bei der Umsetzung.

Um die Ausfälle wegen der Ausbeutebesteuerung zu kompensieren, schlug die WAK-Mehrheit eine Erhöhung der Steuer pro Liter reinen Alkohols von 29 auf 32 Franken vor und kam damit durch. Für gewisse Getränke - bestimmte Weine und abhängig vom Alkoholgehalt - gilt wie vom Bundesrat vorgeschlagen ein reduzierter Satz.

Die SVP hätte bei 29 Franken bleiben wollen, "um die Menschen nicht zusätzlich dazu zwingen, im Ausland einzukaufen", wie Caspar Baader (BL) sagte. Ihr Minderheitsantrag wurde jedoch verworfen. Grüne und SP dagegen hätten eine Erhöhung auf 35 Franken befürwortet, unterlagen aber ebenfalls deutlich.

Auf Antrag der WAK-Mehrheit fügte der Nationalrat noch einen neuen Passus ins Spirituosenbesteuerungsgesetz ein: Steuerbefreit sind demnach auch Spirituosen aus Eigengewächsen oder selbst gesammelten inländischen Wildpflanzen, wenn Landwirte sie für den Eigengebrauch in Haus und Hof verwenden.

fajd (Quelle: sda)

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