Mittwoch, 8. Oktober 2014 / 10:47:00
Kuhhörner, mehr als ein Kopfschmuck
Die von Biobauer Armin Capaul ins Leben gerufene IG Hornkuh hat am 23. September 2014 eine eidgenössische Initiative lanciert, mit der ein finanzieller Anreiz zur Haltung Horn tragender Kühe und Ziegen geschaffen werden soll. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Initiative, da sie das Enthornen von Rindern und Ziegen als nicht zu rechtfertigende Verletzung der Tierwürde erachtet.
Zahlreiche Ziegen und Rinder werden heutzutage routinemässig die Horner entfernt. Schätzung zufolge sind mehr als 70 Prozent aller hierzulande gehaltenden Kühe hornlos. Mit dem Ziel, behornte Kühe und Ziegen in der Schweiz zu erhalten, ist die IG Hornkuh bereits im Dezember 2010 mit einem offenen Brief an das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) herangetreten.
Darin forderte sie, dass Bauern, die ihre Tiere nicht enthornen, Direktzahlungen von täglich einem Franken pro Kuh und 20 Rappen pro Ziege erhalten sollten. Zusätzlich hat die IG Hornkuh am März 2013 eine entsprechende Petition mit dem gleichen Inhalt lanciert. Im Dezember 2013 konnten dem Bundesrat über 18'000 Unterschriften vorgelegt werden. Gestützt auf diesen Erfolg hat die IG Hornkuh nun die Initiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» («Hornkuh-Initiative») lanciert. Weitere Informationen zur Initiative finden Sie auf der Website von Valengiron. Die Unterschriftenbögen können Sie hier herunterladen.
Hörner sind von grosser Bedeutung
Hörner sind für Rinder in vielerlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Anders als dies oftmals angenommen wird, bestehen sie nicht aus empfindungslosem Material wie etwa menschliche Fingernägel. Vielmehr handelt es sich um durchblutete und mit Nerven versorgte Organe, die Bestandteil des Rinderschädels sind. Die Hörner haben darüber hinaus eine wichtige Funktion als Kommunikationsinstrumente und spielen unter anderem auch für das Rangverhalten der Tiere eine entscheidende Rolle.
Achtung der Tierwürde
In einem ausführlichen Rechtsgutachten, das 2011 auch als Buch erschienen ist (Band 6 der TIR-Schriftenreihe), hat die TIR das Enthornen von Rindern vor allem unter dem Aspekt der im Tierschutzrecht fundamentalen Achtung der Tierwürde untersucht. In ihrer Analyse kommt sie zum Schluss, dass das Enthornen für die betroffenen Tiere einen massiven Eingriff in ihre rechtlich geschützte Würde bedeutet. Dieser ist derart schwerwiegend, dass er durch die entgegenstehenden - in erster Linie wirtschaftlichen - Interessen nicht gerechtfertigt werden kann. Das Enthornen stellt folglich eine klare Missachtung der Tierwürde und somit eine Tierquälerei im Sinnes des Tierschutzgesetzes dar. Die TIR begrüsst daher die Hornkuh-Initiative und hofft auf entsprechende Unterstützung des Anliegens durch die Schweizer Bevölkerung.
li (Quelle: Tier im Recht)
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