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Frau mit Ganzkörperschleier in Frankreich: Verloren für die Sache der Freiheit der Frau.

 
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Donnerstag, 10. Juli 2014 / 08:31:12

Europa - im Zweifel für die Freiheit!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verhüllungsverbot in Frankreich für rechtlich zulässig erklärt. Ist es aber auch politisch sinnvoll? Sollen und können die Ideale der Freiheit und Gleichheit mit Verboten verteidigt werden? Nein, im Zweifel muss die Freiheit vorgehen.

Das Strassburger Urteil kam überraschend. Das Gericht stimmte mehrheitlich der vom französischen Parlament verabschiedeten Argumentation zu, dass mit der Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit das Zusammenleben in der Gesellschaft und deren fundamentalen Wertetrias «Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit» bedroht werde, und anerkannte deshalb das von Frankreich beschlossene Verbot als geeignetes und notwendiges Mittel. Die beiden Minderheitsvotantinnen bezweifelten hingegen diese Notwendigkeit und argumentierten, dass Frankreich zu wenig dargelegt habe, dass schwächere Mittel wie etwa Integrations- und Bildungsmassnahmen ungeeignet seien.

Das Urteil muss uns alle herausfordern, über das Verhältnis von Freiheit und Gleichheit nachzudenken. Freiheit und Gleichheit bedingen sich bis zu einem gewissen Grad: Nur wer ein bestimmtes Mass an Freiheit hat, kann Gleichheit erlangen, nur wer ein Minimum an Gleichheit hat, kann auch die Freiheit für sich in Anspruch nehmen. Wo jedoch zu viel Gleichheit gefordert wird, beginnt sie die Freiheit zu schmälern. Deshalb muss im Zweifel die Freiheit vorgehen.

Freiheit misst sich vor allem an der Freiheit der Andersdenkenden, der Anderslebenden, derer die mit den herrschenden Verhältnissen und Normen nicht einig gehen. Oft sind es aber gerade diese Menschen, die einer Gesellschaft interessante Denkanstösse und Impulse geben. Die Grenze der Toleranz überschreiten lediglich Extremisten, welche die Freiheit anderer Menschen direkt bedrohen.

Indem wir also radikalen Musliminnen die Freiheit absprechen, sich voll zu verschleiern, verhindern wir keine direkte Bedrohung sondern verringern wir die Freiheit der Gesellschaft insgesamt und verschliessen wir uns der differenzierteren gesellschaftlichen Debatte über die Rechte des Individuums, sich persönlich von dieser Gesellschaft zu distanzieren. Noch schlimmer aber: Ein Verbot demonstriert mangelndes Vertrauen in die Kraft des humanistischen Ideals der Freiheit. Damit würden wir einen zu hohen Preis dafür bezahlen, in der Öffentlichkeit nicht mit der Tatsache konfrontiert zu werden, dass es Frauen gibt, denen diese Freiheit nicht das gleiche bedeutet. Es ist aber auch naiv zu glauben, dass solche Extremistinnen für Integrations- oder Bildungsmassnahmen zu gewinnen wären. Sie sind für die Sache der Freiheit der Frauen schlicht verloren. Tant pis - das müssen wir verkraften.

Politisch entschärfen könnte man die Frage dadurch, dass das Postulat der Gleichheit etwas zurückgenommen wird. Zum einen, indem man die Anwendung der Gesetze gegen die Diskriminierung etwas lockert: Im Arbeitsrecht sollte die Freiheit der Unternehmen gewahrt bleiben, selbst zu bestimmen, welchen Look ihrer Angestellten sie tolerieren wollen. Dadurch müssten Menschen, die sich mit ihrem Erscheinungsbild von der Gesellschaft komplett isolieren wollen, damit rechnen, dass sie keine Anstellung bekommen. Die logische Folge müsste natürlich sein, dass man bei selbstgewählter Isolation von dieser Gesellschaft auch keine Arbeitslosenunterstützung und Sozialgelder sondern höchstens Nothilfe zu erwarten hat. Erwachsenen Menschen - auch Frauen! - ist es zuzumuten, diesen Preis für ihre selbstgewählte Isolation zu bezahlen oder - falls die Isolation nicht selbstgewählt sein sollte - sich mit staatlicher Hilfe aus ihrer Unterdrückungs- oder Notsituation zu befreien.

Entscheidend ist aber, dass der Schutz der Freiheit der Minderjährigen ausgebaut wird. Hier haben die Gerichte in der Schweiz bereits eine Praxisänderung vorgenommen, indem sie die Integrationschancen der Kinder über die religiösen Vorstellungen und damit über das Erziehungsrecht der Eltern gestellt und die Forderung nach vollständiger Teilnahme am staatlichen Unterricht gestützt haben. Darüber hinaus müssten die Behörden aber auch konsequent keine Privatschulen anerkennen, welche eine Erziehung zur Abgrenzung von der Gesellschaft verfolgen - und das nicht nur im Falle von muslimischen, sondern auch von katholischen, evangelikalen oder jüdischen Schulen.

Entscheidend für die Zukunft Europas und unserer Kultur wird es sein, dass wir den Mut haben, im Zweifel die Freiheit an die erste Stelle zu setzen. Sie ist es, die unsere Kultur letztlich von jener totalitärer Staaten unterscheidet, welche - egal ob religiöser oder politischer Ausprägung - die Gleichheit der Unterdrückten verordnen.

Reta Caspar (Quelle: news.ch)

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