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Auch nach dem Ja zum Kopftuchverbot in Au-Heerbrugg bleibt die Rechtslage unklar. (Symbolbild)

 
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Sonntag, 9. Februar 2014 / 14:50:48

Au-Heerbrugg SG führt Kopftuchverbot wieder ein

Au-Heerbrugg SG - Zwei somalische Mädchen der Primarschule Au-Heerbrugg dürfen im Unterricht kein Kopftuch mehr tragen. Die Stimmberechtigten haben dem SVP-Referendum zum Kopftuchverbot mit 990 gegen 506 Stimmen klar zugestimmt. Die Stimmbeteiligung betrug 37, 4 Prozent.

Hintergrund ist der Fall zweier muslimischer Mädchen aus Somalia, die im letzten Sommer von der Schule im St. Galler Rheintal verwiesen wurden, weil sie sich weigerten, das Kopftuch abzulegen.

Nach heftigen Protesten hob die örtliche Schulbehörde das vom St.Galler Erziehungsrat empfohlene Kopftuchverbot auf. Das Verbot sei rechtlich nicht zulässig, argumentierte die Schulbehörde. Es sei Aufgabe der Schule, Kinder zu integrieren, nicht sie auszugrenzen. Die SVP war anderer Meinung und ergriff das Referendum.

Rechtslage unklar

Doch auch nach dem Ja zum Kopftuchverbot in Au-Heerbrugg bleibt die Rechtslage unklar. Zwar hatte das Bundesgericht im Juli 2013 entschieden, dass zwei mazedonische Mädchen den Unterricht in der Thurgauer Gemeinde Bürglen mit Kopftuch besuchen dürfen.

Beim Entscheid stützte sich das Bundesgericht aber auf die fehlenden gesetzlichen Grundlagen. Die Grundsatzfrage, ob ein Kopftuchverbot an Schulen gegen die Schweizer Verfassung verstösst, liess das Bundesgericht offen.

Vorstösse im Kantonsparlament

Die kantonale SVP will die Rechtsunsicherheit in St. Gallen beenden und hat im September 2013 eine Motion eingereicht. Der Vorstoss über Bekleidungsvorschriften in der Volksschule, der auf ein Kopftuchverbot abzielt, wird voraussichtlich in der Februar-Session des Kantonsrats behandelt.

Mit einem weiteren Vorstoss zielt die St. Galler SVP auf ein Burkaverbot wie im Tessin. Die Tessiner Stimmbürger hatten der Initiative eines politischen Einzelkämpfers für ein Verhüllungsverbot in der Verfassung im vergangenen September mit 65 Prozent zugestimmt. Die Verfassungsänderung muss noch durch die eidgenössischen Räte genehmigt werden.

Verbote abgelehnt

Zuletzt beschäftigte sich der Ständerat mit dem Thema im Jahr 2012. Eine Motion für ein schweizweites Burkaverbot in Zügen wurde abgelehnt. Auch in den Kantonen hatten Burka- oder Kopftuchverbote bisher keine Chance. In der Vergangenheit lehnten Basel-Stadt, Bern, Schwyz und Solothurn solche Verbote ab.

asu (Quelle: sda)

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