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Das Umsetzungskonzept zur Zuwanderungsinitiative enthält die wichtigsten Eckwerte zur Steuerung der Zuwanderung in die Schweiz ab 2017.

 
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Montag, 7. Juli 2014 / 15:16:48

Schweiz reicht Gesuch für Anpassung der Personenfreizügigkeit ein

Bern - Die Schweiz hat am Montag das Begehren um Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens formell bei der EU eingereicht. Die EU-Kommission kündigte an, das Gesuch zu prüfen. Verhandlungen über Quoten lehnt sie jedoch entschieden ab, wie sie erneut klarmachte.

Die Schweiz hatte bereits Mitte Juni die EU darüber informiert, dass sie ein Begehren zur Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens stellen werde. Grund dafür ist die Zuwanderungsinitiative, die nicht mit dem Abkommen vereinbar ist, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte.

Das Begehren basiert auf dem Umsetzungskonzept zur Zuwanderungsinitiative der SVP, welches der Bundesrat am 20. Juni vorgestellt hatte. Dieses enthält die wichtigsten Eckwerte zur Steuerung der Zuwanderung ab 2017.

Kontingente ab 2017

Zentraler Punkt der Vorschläge: Ab Februar 2017 sollen wieder Ausländerkontingente gelten. Unter diese fallen alle Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen mit einer Dauer zwischen 4 bis 12 Monaten. Ebenfalls kontingentiert werden sollen Grenzgängerbewilligungen. Bei allen Bewilligungen gilt ein Inländervorrang.

Keine Kontingente soll es für Asylbewerber geben. Für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen zwar Höchstzahlen eingeführt werden, diese sollen aber bei Bedarf rasch angepasst werden. Einschränkungen beim Familiennachzug, wie sie die SVP fordert, lehnt der Bundesrat ab.

Die Grösse des Kontingents soll jährlich vom Bundesrat festgelegt werden. Auf ein fixes Reduktionsziel verzichtet der Bundesrat jedoch.

EU: Keine Verhandlungen über Kontingente

Die EU machte am Montag allerdings erneut deutlich, dass sie die Einführung von Kontingenten und eines Inländervorrangs nicht akzeptieren würde. Verhandlungen darüber seien keine Option, hiess es in einer kurzen Stellungnahme.

Der Bundesrat hat jedoch keine andere Wahl, als mit der EU über das Abkommen zu verhandeln - denn dies schreibt der neue Verfassungsartikel vor. Das Begehren, das die Schweiz bei der EU einreichte, stützt sich auf Artikel 18 des Freizügigkeitsabkommens. Dieser besagt, dass eine Vertragspartei dazu berechtigt ist, dem Gemischten Ausschuss einen Vorschlag bezüglich Anpassung des Abkommens zu unterbreiten.

Dem Begehren beigelegt wurde ein Schreiben des Direktors des Bundesamtes für Migration (BFM), Mario Gattiker. Es richtet sich an den Leiter der EU-Delegation im Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit.

Mandat soll im Herbst stehen

Ein Verhandlungsmandat will der Bund bis im Herbst ausarbeiten, wie das EDA weiter mitteilte. Dieses werde sich zum einen auf die Eckwerte des Zulassungsmodells, zum anderen auf eine Auslegeordnung der möglichen innen- und aussenpolitischen Szenarien stützen.

Gleichzeitig wird auch innenpolitisch die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative vorangetrieben. Bis Ende Jahr soll ein Gesetzesentwurf vorliegen.

Sowohl der innen- wie der aussenpolitische Prozess sei mit Unwägbarkeiten verbunden, hatte Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei der Präsentation des Umsetzungskonzepts gesagt. Der Bundesrat erachte es aber als seine Aufgabe, diese beiden Prozesse zusammenzuführen.

asu (Quelle: sda)

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