Donnerstag, 27. März 2014 / 14:14:00
Genfer Rekurs gegen radioaktive Abfälle abgewiesen
Genf - Der Rekurs der Stadt und des Kantons Genf gegen das geplante Lager für radioaktive Abfälle in Bugey (F) ist vom obersten Verwaltungsgericht Frankreichs, dem «Conseil d'Etat», abgelehnt worden. Er wurde für unzulässig befunden.
Weil sich Genf etwa 60 Kilometer von der umstrittenen Anlage entfernt befinde, würden die Interessen aus der Schweiz keinen Widerruf des Dekrets rechtfertigen, befand der Conseil am Montag.
Der Rekurs sei aufgrund der geographischen Lage von Genf in Bezug zu Bugey für unzulässig erklärt worden, sagte François Pinet, Anwalt der Stadt und des Kantons Genf. Er bestätigte damit eine Meldung der französischen Agentur afp.
Bereits ein AKW in Bugey
Genf hatte den Widerruf eines Dekrets verlangt, welches es der Electricité de France es erlaubt, eine Anlage zur Aufbereitung und Lagerung von radioaktiven Abfällen in Bugey nahe Lyon einzurichten. In Bugey ist bereits ein Atomkraftwerk mit vier Reaktoren in Betrieb.
Nach Ansicht der Genfer Behörden könnte die Anlage in Bugey für Genf und seine Einwohner eine Gefahr darstellen. Die Genfer Behörden sind laut Verfassung dazu verpflichtet, sich gegen jegliche Atom-Projekte auf Genfer Boden und dem benachbarten Ausland zu wehren.
bg (Quelle: sda)
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