Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Sauen müssen während eines Teils ihrer Trächtigkeit nicht allein, sondern in Gruppen gehalten werden.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.eu-tierschutzrichtlinien.info, www.nichtbefolgen.info, www.abmahnungen.info, www.fuer.info

Dienstag, 28. Januar 2014 / 15:11:00

Abmahnungen für Nichtbefolgen von EU-Tierschutzrichtlinien

Brüssel/Zürich - «Vier Pfoten» begrüsst die Massnahmen, die von der Kommission in Hinblick auf die Gruppenhaltung von Sauen unter der Richtlinie 2008/120/EC gegen Belgien, Griechenland, Frankreich, Finnland, Slowenien und Zypern eingeleitet wurden.

An Belgien, Griechenland, Frankreich und Zypern hatte die Kommission bereits im Februar 2013 eine erste Abmahnung gesandt, mittels des sogenannten «Fristsetzungsschreibens», dem ersten Schritt des EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

Die zweite Mahnung erhalten

Diese vier Länder haben nun die zweite Mahnung erhalten, die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission. Sollten die Länder innerhalb von zwei Monaten das EU-Recht nicht umsetzen, kann die Kommission den letzten Schritt des Vorverfahrens einleiten: eine Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union. Zudem haben nun nach Prüfung der Kommission auch Slowenien und Finnland ein Fristsetzungsschreiben erhalten.

Die EU-Richtlinie 2008/120/EC über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen gibt vor, dass Sauen während eines Teils ihrer Trächtigkeit nicht allein, sondern in Gruppen gehalten werden müssen. Diese Regelung trat am 1. Januar 2013 nach einer 12-jährigen Übergangszeit in Kraft.

«Vier Pfoten» begrüsst auch die Entscheidung der Europäischen Kommission, Italien vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, da das Land noch immer keine Massnahmen zur Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie getroffen hat.

Geldstrafen in Höhe von 150'787 Euro pro Tag

Die Kommission hatte Italien im Januar 2013 um Auskunft ersucht und im Juni 2013 eine Stellungnahme gesandt. Nachdem der Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen wiederholt nicht nachgekommen war, leitete die Kommission den letzten Schritt des Vorverfahrens ein. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Potocnik wird die Kommission den Gerichtshof ersuchen, Geldstrafen in Höhe von 150'787 Euro pro Tag zu verhängen.

Italien ist nicht der einzige Mitgliedstaat, der die Tierversuchsrichtlinie noch nicht umgesetzt hat. Auch Griechenland, die Niederlande, Malta, Polen und Rumänien stehen in Verhandlungen mit der EU- Kommission und könnten die nächsten Kandidaten für die Einleitung eines Vertragsverletzungs-verfahrens sein.

Ziel der EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden, ist es, Ungleichheiten in den Regelungen der Mitgliedstaaten auszugleichen und, wo immer möglich, Tierversuche zu vermeiden, zu vermindern oder zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 10. November Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

li (Quelle: Vier Pfoten)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Die Problematik der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie
    Mittwoch, 6. August 2014 / 08:51:00
    [ weiter ]
    Über 11'000 Tiere für qualvolle Versuche eingesetzt
    Donnerstag, 26. Juni 2014 / 16:06:55
    [ weiter ]
    Hündin in letzter Minute aus Abwasserschacht gerettet
    Donnerstag, 20. Februar 2014 / 11:33:00
    [ weiter ]
    Konsumenten überschätzen Schweizer Tierhaltung
    Dienstag, 19. November 2013 / 15:51:08
    [ weiter ]
    PIG VISION - die Geschichte zweier Brüder
    Montag, 23. September 2013 / 16:47:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG