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Preisabsprachen bei Schaltanlagen - EuGH schmettert Berufung ab. (Archivbild)

 
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Donnerstag, 19. Dezember 2013 / 15:50:00

Kartellbildung: Siemens muss 400 Mio. Euro zahlen

Brüssel - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute, Donnerstag, die Berufung des deutschen Industriekonzerns Siemens zum Urteil der Vorinstanz zur Bildung eines Preiskartells im Schaltanlagenbereich in den 1980er-Jahren abgeschmettert. In der Folge müssen die Münchner knapp 400 Mio. Euro wegen des Verstosses gegen das europäische Kartellrecht zahlen.

Das Unternehmen hatte mit einer zermürbenden Hinhaltetaktik versucht, seinen Kopf doch noch aus der Schlinge zu ziehen, um nicht zahlen zu müssen. Bereits 2011 hatte das EU-Gericht die Klage von Siemens gegen eine von der EU-Kommission verhängte Kartellstrafe in Höhe von rund 397 Mio. Euro abgewiesen. Das Unternehmen wollte das nicht akzeptieren und zog daraufhin mit einer Klage vor den EuGH.

Alle Bemühungen des Konzerns sind damit gescheitert, das Urteil ist nun rechtskräftig. Zusammen mit zehn anderen Unternehmen aus Europa und Japan hatte die EU-Kommission im Januar 2007 wegen der Bildung eines Kartells für gasisolierte Schaltanlagen Geldbussen von insgesamt 750 Mio. Euro ausgesprochen. Die Deutschen hatten dabei die höchste Busse kassiert. Der Vorwurf: die Aufteilung von Auftragskontingenten sowie Preisabsprachen.

 

 

tafi (Quelle: pte)

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