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Die eingeflogenen Prostituierten arbeiteten hauptsächlich, um ihre Reiseschulden zu bezahlen.

 
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Montag, 16. Dezember 2013 / 16:43:21

Berner Obergericht bestätigt Strafe in Menschenhandel-Fall

Bern - In einem der grössten Fälle von Menschenhandel in der Schweiz hat das Berner Obergericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die Hauptangeklagte, eine 43-jährige Thailänderin, wurde auch in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmässigen Menschenhandels in 37 Fällen und Förderung der Prostitution in 50 Fällen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten das erstinstanzliche Urteil weitergezogen.

Das Obergericht folgte nun im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft, gewährte der Frau aber einen grösseren Geständnisrabatt. Die Thailänderin habe nach Auffliegen des Falls bereitwillig Auskunft gegeben und glaubwürdige Aussagen gemacht, hiess es in der Urteilsbegründung vom Montag.

Um sechs Monate verschärft wurde die Strafe gegen den Schweizer Ehemann der Thailänderin. Zweitinstanzlich wurde er zu 36 Monaten teilbedingt wegen Gehilfenschaft verurteilt - wobei die Gehilfenschaft bereits an Mittäterschaft grenzte, wie das Gericht betonte.

Denn der Mann habe nicht bloss ein paar Gefälligkeiten für seine Frau im Sex-Salon geleistet, wie er es selber dargestellt habe. Vielmehr habe er bei der Rekrutierung der Prostituierten in Thailand mitgeholfen, manche Opfer auf der Reise in die Schweiz begleitet und die Frauen hier herumchauffiert.

Weiter habe er die Website des Studios in Müllheim TG betrieben, das nach den Erkenntnissen des Gerichts als «Drehscheibe» für ein Netz in mehreren Kantonen diente. Der Mann habe auch aktiv nach weiteren Salons in Deutschschweizer Städten gesucht und E-Mails mit potenziellen Freiern ausgetauscht.

Teure Reise

Die Thailänderin hatte 2007 einen Sex-Salon in Müllheim eröffnet und dort zunächst alleine gearbeitet. Von 2008 bis 2011 liess sie sich von einem Menschenhändler-Ring in ihrer Heimat Sexarbeiterinnen vermitteln.

Die Frauen und Transvestiten reisten illegal in die Schweiz, weil ihnen gute Verdienste versprochen wurden. Für die Reise mussten sie aber 30'000 Franken aufbringen. In den Salons in Müllheim, Bern und mehreren weiteren Deutschschweizer Kantonen arbeiteten sie dann vor allem, um ihren Schuldenberg abzubauen.

Die Frau sei selber ebenfalls mit einer Organisation in die Schweiz gekommen und habe Schulden unter ähnlichen Bedingungen abarbeiten müssen, bemerkte das Obergericht. Der Fall flog auf, als sich eine der Prostituierten an die Berner Kantonspolizei wandte.

fest (Quelle: sda)

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