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Die Frauen und Transvestiten reisten in die Schweiz, weil ihnen gute Verdienste versprochen wurden.(Symbolbild)

 
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Donnerstag, 12. Dezember 2013 / 16:03:00

Bern: Thailänderin droht schärfere Strafe wegen Menschenhandels

Das bernische Obergericht befasst sich seit Donnerstag mit einem der bislang grössten Fälle von Menschenhandel in der Schweiz. Eine 43-jährige Thailänderin soll 50 Prostituierte aus ihrer Heimat ausgebeutet haben. Ihr droht eine Freiheitsstrafe von bis zu neun Jahren.

In erster Instanz verurteilte sie das Regionalgericht Bern zu sechseinhalb Jahren wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung zogen das Urteil weiter.

Viele Spuren verloren

Staatsanwältin Sarah Wildi forderte eine Erhöhung der Strafe auf neun Jahre. Die Beschuldigte habe sich bewusst an 50 Menschen bereichert, die ihr ausgeliefert gewesen seien.

Verteidiger Peter Pfenninger entgegnete, nur in 13 Fällen lasse sich der Menschenhandel hieb- und stichfest belegen. Das rechtfertige eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Die Spuren vieler Prostituierten haben sich verloren. Manche sind längst wieder in ihrer Heimat, andere tauchten unter oder zogen sich in der Schweiz zurück.

Verlockendes Angebot

Die Thailänderin hatte 2007 einen Sex-Salon im thurgauischen Müllheim eröffnet und dort zunächst alleine gearbeitet. Von 2008 bis 2011 liess sie sich von einem Menschenhändler-Ring in ihrer Heimat Sexarbeiterinnen vermitteln.

Die Frauen und Transvestiten reisten in die Schweiz, weil ihnen gute Verdienste versprochen wurden. Für die Reise mussten sie aber 30'000 Franken aufbringen. In den Salons in Müllheim, Zürich, Winterthur, Rothrist, Basel, Luzern, Solothurn, Trimbach bei Olten, Biel und Bern arbeiteten sie dann vor allem, um ihren Schuldenberg abzubauen.

Die Ermittlungen kamen ins Rollen, als sich eine Prostituierte in Bern an die Polizei wandte. Bis dahin soll die Beschuldigte einen Umsatz von etwa 1,8 Millionen Franken erzielt haben; das Geld soll vor allem in ein Haus in Thailand geflossen sein.

Als Gehilfe soll sich der Schweizer Ehemann der Beschuldigten mitverantwortlich gemacht haben. Das Urteil des Obergerichts wird am Montag erwartet.

ig (Quelle: sda)

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