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Eine Lösung im Konflikt fand das Parlament, das in Lausanne tagte, allerdings nicht.

 
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Dienstag, 26. November 2013 / 18:45:19

Krise zwischen Justiz und Politik beschäftigt Waadtländer Parlament

Lausanne - Die Krise zwischen Justiz und Politik nach dem Tötungsdelikt Marie hat am Dienstag das Waadtländer Parlament beschäftigt. Seit Anfang November schwelt zwischen einer Kommission des Parlaments und der Justiz ein Konflikt. Ein Rechtsgutachten soll nun Klarheit schaffen.

Die Aufsichtskommission des Grossen Rates über die Justiz hatte das Kantonsgericht am 1. November dazu aufgefordert, gegen die Richterin, welche einem Rekurs des mutmasslichen Mörders der 19-jährigen Marie aufschiebende Wirkung erteilt hatte, ein Verfahren zu eröffnen.

Nach Ansicht der Kommission hatte die Richterin des Straf- und Massnahmenvollzugsgerichts die Gefährlichkeit des Mannes weder berücksichtigt, noch erwähnt, obwohl sie Kenntnis des Falls und der Person hatte. Ihr Entscheid führte dazu, dass der mutmassliche Mörder wieder in den Hausarrest zurückkehren durfte.

Das Kantonsgericht lehnte es ab, ein Verfahren zu eröffnen und bedauerte die «ungerechtfertigten persönlichen Attacken». Das Gericht kritisierte die Kommission scharf und warf ihr vor, die Kompetenzen überschritten zu haben.

Um die Fragen zum Streit zwischen der legislativen und der richterlichen Gewalt zu klären, hatte das Büro des Waadtländer Grossen Rates eine Debatte angesetzt.

Rechtsgutachten verlangt

Viele der Voten drehten sich um die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz. Das Parlament hiess zunächst mit 67 gegen 49 Stimmen einen FDP-Vorstoss gut, der ein Rechtsgutachten verlangte. Dieses soll die Kompetenzen der Aufsichtskommission klären.

Danach debattierte das Parlament lange über die Frage, ob der Bericht der Aufsichtskommission zur Kenntnis genommen werden soll oder nicht. Vor allem die FDP war der Ansicht, dass man zunächst das Rechtsgutachten abwarten muss, bevor darüber entschieden wird.

Bericht zur Kenntnis genommen

Der Sprecher der FDP-Fraktion war der Ansicht, dass eine Kenntnisnahme einer Forderung nach einer erneuten Untersuchung gegen die Richterin gleichkomme. Anders sah dies der Präsident der Kommission. Das Gericht habe die Forderung bereits Anfang November abgelehnt und könne nicht dazu gezwungen werden, eine Untersuchung aufzunehmen.

Die Grossratsmitglieder waren sich nicht nur zerstritten, ob der Bericht zur Kenntnis genommen werden soll oder nicht. Man wisse zurzeit gar nicht, welche Stimmabgabe was bedeute, sagte ein Grossrat der Grünen.

Nach einer Debatte von zweieinhalb Stunden nahm das Parlament den Kommissionsbericht schliesslich mit grosser Mehrheit von 77 gegen 34 Stimmen zur Kenntnis. Eine Lösung im Konflikt fand das Parlament allerdings nicht.

 

fest (Quelle: sda)

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