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Mehrere Richter sollen in Zukunft in schweren Fällen über eine vorzeitige Entlassung entscheiden.

 
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Dienstag, 17. September 2013 / 19:20:32

Gesetzesänderungen nach Tötungsdelikt Marie gefordert

Lausanne - Nach dem Tötungsdelikt Marie sollen in der Waadt die Gesetze geändert werden. Das Kantonsparlament hat am Dienstag einstimmig ein entsprechendes Postulat an die Regierung überwiesen.

Kommissionspräsident Jacques-André Haury (Grünliberale) hatte das Postulat namens der parlamentarischen Aufsicht über das Waadtländer Kantonsgericht eingereicht. Der Vorstoss nimmt Empfehlungen der Administrativuntersuchung des früheren Solothurner Staatsanwaltes Felix Bänziger auf.

Demnach soll künftig ein Gremium von mehreren Richtern und nicht ein Einzelrichter bei einer gewissen Schwere der Delikte über Rekurse gegen das kantonale Amt für Strafvollzug entscheiden. Als zweite Änderung wird von Bänziger sowie der Aufsichtskommission empfohlen, dem Amt für Strafvollzug ein Rekursrecht gegen solche richterlichen Entscheide einzuräumen.

Im Fall des mutmasslichen Mörders von Marie, die am 13. Mai in Payerne VD entführt und am nächsten Tag in einem Wald bei Châtonnaye FR tot aufgefunden worden war, war der 36-jährige wegen Mordes bereits vorbestrafte Mann in den Hausarrest entlassen worden. Grund dafür war der positive Entscheid einer Einzelrichterin auf einen Rekurs seines Anwaltes. Dieser Entscheid war nicht anfechtbar.

fest (Quelle: sda)

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