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Mit der 1:12-Initiative schlug die JUSO einen direkteren Weg vor, um Lohnexzesse zu unterbinden.

 
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Sonntag, 24. November 2013 / 13:29:52

1:12-Initiative scheitert mit 65,3 Prozent

Unternehmen in der Schweiz können Managern weiterhin Millionenlöhne zahlen. Volk und Stände haben es abgelehnt, die zulässige Lohnspanne zu begrenzen. 65,3 Prozent der Stimmenden sagten am Sonntag Nein zur 1:12-Initiative der JUSO.

Rund 1,8 Millionen Personen lehnten die Initiative ab, 955'000 nahmen sie an. Ein Ja resultierte in keinem Kanton. In den Kantonen Tessin und Jura scheiterte das Volksbegehren allerdings nur knapp: Im Kanton Tessin legten 49 Prozent der Stimmenden legten ein Ja in die Urne, im Kanton Jura 48 Prozent.

Über 40 Prozent lag der Ja-Stimmen-Anteil auch in den Kantonen Neuenburg (44 Prozent), Genf (43 Prozent) und Basel-Stadt (41 Prozent). Am deutlichsten verworfen wurde die Initiative in den Kantonen Schwyz und Zug mit einem Ja-Stimmen-Anteil von lediglich 23 Prozent. Unter 30 Prozent lag die Zustimmung ausserdem in den Kantonen Luzern, Aargau, Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Nidwalden.

Schwindende Unterstützung

Mit einem gesamtschweizerischen Ja-Anteil von 34,7 Prozent schnitt die 1:12-Initiative am Abstimmungssonntag leicht schlechter ab als in der letzten SRG-Umfrage. Damals hatten 36 Prozent der Befragten angegeben, sie wollten ein Ja in die Urne legen.

Bei der ersten Umfrage hatten sich das Ja- und das Nein-Lager mit je 44 Prozent noch die Waage gehalten. Die 1:12-Initiative hat damit wie viele Volksbegehren im Verlauf des Abstimmungskampfes an Zuspruch verloren. Am Ende scheint sie ausserhalb des linken Lagers kaum Unterstützung gefunden zu haben.

Ja zum Zeichen, Nein zur Regulierung

Die Initianten konnten nicht an den Erfolg der Abzocker-Initiative von Thomas Minder anknüpfen, die weit ins bürgerliche Lager hinein Anhängerinnen und Anhänger gefunden hatte. Die Stimmenden sagten damals deutlich Ja zur Stärkung der Aktionärsrechte - im Willen, ein Zeichen gegen Millionenlöhne zu setzen.

Mit der 1:12-Initiative schlugen die Jungsozialisten (JUSO) einen direkteren Weg vor, um Lohnexzesse zu unterbinden: Der Staat sollte eingreifen und vorschreiben, dass kein Chef in einem Monat mehr verdienen darf als seine Angestellten in einem Jahr. Doch seit dem Ja zur Abzockerinitiative hat sich Volkes Zorn offenbar abgekühlt. Der Mehrheit scheint eine staatliche Regulierung zu weit zu gehen.

Warnungen verfingen

Nach dem Ja zur Abzockerinitiative war die Nervosität bei Wirtschaftsverbänden und bürgerlichen Parteien gross gewesen. Die Gegner sprachen von einem «sozialistischen Abenteuer», welches das Erfolgsmodell Schweiz gefährde.

Ausserdem warnten sie vor hohen Verlusten bei Steuern und Sozialversicherungen. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich wies zwar darauf hin, dass sich die Kosten nicht beziffern liessen, da nicht vorauszusagen sei, wie die Unternehmen reagieren würden. Bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern verfingen die Warnungen dennoch. Die Entgegnung der Befürworter, es handle sich um reine Angstmacherei, vermochte die Mehrheit nicht zu überzeugen.

Als nächstes die Mindestlöhne

Als Erfolg kann die JUSO verbuchen, dass ihr Anliegen ernst genommen und breit diskutiert wurde. Zwar blieb die Initiative am Ende chancenlos, doch kostete dies die Gegner einiges an Geld und Einsatz. Und die Diskussion um die Verteilgerechtigkeit ist noch nicht zu Ende: In nächster Zeit stehen etliche Initiativen aus dem linken Lager zur Debatte, wobei manche eher mehr als weniger Chancen haben dürften als die 1:12-Initiative.

Sowohl die Sieger als auch die Verlierer fokussierten am Sonntag bereits auf die Mindestlohninitiative des Gewerkschaftsbundes, über die das Stimmvolk voraussichtlich kommendes Jahr entscheiden wird. Die Initiative «für den Schutz fairer Löhne» verlangt einen Mindestlohn von rund 4000 Franken im Monat. In der kommenden Wintersession befasst sich der Nationalrat damit.

Erbschaftssteuer und Grundeinkommen

Zu diskutieren geben wird weiter die Erbschaftssteuerinitiative aus linken und christlichen Kreisen. Die Volksinitiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV » sieht vor, dass der Bund Erbschaften und Schenkungen mit 20 Prozent besteuert.

Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu. Es gälten ein Freibetrag von 2 Millionen Franken sowie Erleichterungen für die Vererbung oder Schenkung von Unternehmen.

Ebenfalls bereits eingereicht wurden die Unterschriften zu einer Volksinitiative, die ein bedingungsloses Grundeinkommen fordert. Noch in der Sammelphase sind die Urheber der Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV». Diese fordert eine Erhöhung der Altersrenten um 10 Prozent.

asu (Quelle: sda)

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