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Die AKW-Betreiber wenden sich gegen die Revision, besonders gegen den Sicherheitszuschlag, für den es auch gesetzlich keine Grundlage gebe.

 
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Samstag, 23. November 2013 / 15:16:56

Umstrittene Beitragserhöhung für AKW-Betreiber in Stilllegungsfonds

Über die Höhe der Beiträge, die AKW-Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einzahlen sollen, herrscht in der Vernehmlassung Uneinigkeit. Rechte, BDP und AKW-Betreiber kritisieren die bundesrätliche Verordnungsrevision, Linke und Grüne begrüssen sie.

Die Vernehmlassungsfrist für die revidierte Verordnung endete am Freitag. Der Bundesrat schlägt vor, künftig bei den beiden Fonds zur AKW-Stilllegung und zur Entsorgung des atomaren Abfalls mit einer tieferen Anlagerendite von 3,5 Prozent zu rechnen. Heute liegt der Eckwert bei 5 Prozent.

Zudem soll die Teuerungsrate von heute 3 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt. Wegen der tieferen Anlagerendite steigen die Beiträge der AKW-Betreiber deutlich an. Zusätzlich will der Bundesrat neu einen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf den geschätzten Kosten für Stilllegung und Abfallentsorgung erheben.

Damit dürften sich die Beiträge der Betreiber praktisch verdoppeln, wie das Bundesamt für Energie vorgerechnet hat. Für die fünf Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen AG werden die Kosten für den Stilllegungsfonds jährlich 100 Millionen Franken anstatt 56 Millionen betragen. Die Kosten für den Entsorgungsfonds der Abfälle steigen von 118 auf 207 Millionen Franken.

Zugleich will der Bundesrat die Beitragspflicht der AKW-Betreiber verlängern - im Stilllegungsfonds bis zum Abschluss der Arbeiten, im Entsorgungsfonds bis zur Versenkung der verstrahlten Abfälle in ein geologisches Tiefenlager.

Der Bundesrat legt die Revision vor, um eine Finanzierungslücke bei den Fonds zu verhindern. Die geschätzten Kosten für die Stilllegung der AKW und die Entsorgung des Atommülls seien gestiegen, argumentiert die Landesregierung. Reicht das Geld in den Fonds nicht, müsste der Bund einspringen, was verhindert werden soll.

Sicherheitszuschlag «willkürlich»

Die SVP lehnt die Vorlage rundweg ab. Die beiden Fonds seien auf Kurs, eine Revision sei unnötig und rein politisch motiviert. Die BDP hat nichts gegen die Verlängerung der Beitragspflicht, kritisiert aber den «sehr hohen und willkürlichen» Sicherheitszuschlag. So würden den AKW-Betreibern Mittel entzogen, die dann für die Energiewende fehlten.

Auch die FDP findet, eine Beitragserhöhung sei nicht gerechtfertigt. Den Sicherheitszuschlag hält die Partei für «nicht nachvollziehbar». Eine Finanzierungslücke bei den Fonds sehen die Freisinnigen nicht.

Die AKW-Betreiber wenden sich ebenfalls gegen die Revision, besonders gegen den Sicherheitszuschlag, für den es auch gesetzlich keine Grundlage gebe. Würde die Abgabe trotzdem eingeführt, müsste zwischen Stilllegung und Entsorgung entschieden werden, fordern die Organisation Swisselectric und deren Fachgruppe Swissnuclear.

Die CVP verlässt sich auf Bund und AKW-Betreiber, dass diese für eine Deckung des Finanzierungsbedarfs sorgen - der Bevölkerung dürften keine zusätzlichen Lasten auferlegt werden, unterstreicht die Partei.

AKW-Betreiber sollen länger zahlen

Letzteres sehen auch die Grünen so, die der Revision positiv gegenüberstehen. Die Steuerzahler dürften nicht belastet werden. Die Grünen bezweifeln jedoch, dass die Vorschläge ausreichen, um eine Finanzierungslücke in den beiden Fonds zu verhindern.

Ähnlich tönt es bei der SP. Immerhin trage die Vorlage aber zur Kostenwahrheit bei. Die Sozialdemokraten möchten die AKW-Betreiber länger in die Pflicht nehmen, besonders beim Entsorgungsfonds. Dass die Beitragspflicht ende, wenn die radioaktiven Abfälle im Tiefenlager versorgt seien, genügt der SP nicht.

Die Schweizerische Energie-Stiftung stellt sich ebenfalls hinter die Revision, möchte aber einen «Unsicherheitszuschlag» von 100 Prozent erheben anstatt bloss von 30 Prozent, wie der Bundesrat vorschlägt.

asu (Quelle: sda)

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