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Asylunterkünfte: Die Kirchen wollen sich auf Kosten des Staates etablieren.

 
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Donnerstag, 8. August 2013 / 09:06:36

«Landeskirchliche Pflöcke» in Asyl-Zentren

Die «Landeskirchen» drängen seit einigen Jahren darauf, dass ihre privilegierte Präsenz in den Asylzentren im Gesetz verankert werden soll. Doch - wie in Spitälern, Gefängnissen und Schulen - muss auch hier gelten: Menschlichkeit lässt sich in einem säkularen Staat nicht an Religionsgemeinschaften auslagern.

Nein, Menschlichkeit ist ein humanistisches Gebot, das sich an die betreuenden Institutionen richtet. Für eine staatlich finanzierte kirchliche Seelsorge ist da weder Bedarf noch Platz. In Asylzentren warten Hunderte auf einen möglichst raschen und möglichst positiven Entscheid der Behörden. Das ist kein Feriencamp, sondern eine ungemütlicher Wartesaal. Wer Menschen in solchen Zentren festhält, ist nicht nur verantwortlich für juristische Abklärungen, sondern auch für eine menschliche Betreuung.

Die «Landeskirchen» engagieren sich seit den 1980er Jahren in den regionalen Asylzentren. Rund ein Dutzend Seelsorgende sind in den vier Verfahrens- und Empfangszentren EVZ (Basel, Chiasso, Kreuzlingen und Vallorbe), dem Transitzentrum Altstätten sowie in den Transitzonen der Flughäfen Genf und Zürich mit kleinen Pensen von 10-30 Stellenprozenten tätig.

Rechtliche Grundlage für deren Zugang ist die Verordnung zum Betrieb von Asyl-Unterkünften. Die Akkreditierung der Seelsorgenden in den EVZ regelt eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund, der Schweizer Bischofskonferenz, der Christkatholischen Kirche der Schweiz sowie dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (der sich gemäss eigener Webseite aber nur um jüdische Asylbewerber kümmert). Diese Vereinbarung wurde letztmals 2002 erneuert und stellt Grundsätze auf «zur Ausübung der seelsorgerischen Tätigkeit sowie des Zugangs in den Empfangsstellen des Bundes» und «dient dem Wohl der Asylsuchenden».

Die «Landeskirchen» drängen seit einiger Zeit darauf, dass ihr Privileg im Asylgesetz verankert werden soll. Ein Schreiben des «Interreligiösen runden Tisches im Kanton Zürich» (präsidiert von einem reformierten Pfarrer) vom März dieses Jahres zeigt nun auch deutlich auf, wohin die Reise gehen soll: bundesfinanzierte Seelsorge im Asylwesen.

Im EVZ Altstätten arbeiten beispielsweise für max. 170 Asylsuchende über 50 Personen, davon 14 Betreuende. Diese 14 Betreuende sind keine Unmenschen, sie sind sogar die Hauptbezugspersonen der BewohnerInnen. Die 30 Stellenprozente der kirchlicher Seelsorge im Zentrum Altstätten sind dagegen ein Klacks. Berichte von Seelsorgern bezeugen denn auch, dass sie meist die Erwartungen, die ihre Präsenz weckt, nicht erfüllen können. Sie sind vor allem ZuhörerInnen ohne Kompetenzen. Diese Leistung könnten sie auch im Rahmen von persönlichen Besuchen erfüllen und ansonsten in Treffs ausserhalb der Zentren anbieten. Aber das möchten sie nicht: Christen bevorzugen die «aufsuchende Seelsorge», in der sie entscheiden, wer sie gerade nötig hat - im Zweifelsfalle jede/r Asylsuchende.

Abgesehen davon, dass vermutlich nur eine Minderheit der Asylsuchenden eine christliche Betreuung wünscht: Damit jede/r nur wöchentlich eine Stunde Seelsorge abbekäme, wären in Altstätten mindestens fünf hauptamtliche Seelsorgende nötig. Zum gängigen Tarif von CHF 130'000 pro Stelle würde das allein für Altstätten jährlich CHF 650'000 ausmachen, für alle Asylzentren zusammen rund CHF 5 Mio. Das wären etwa die Kosten für den Bund, falls er sich von den Kirchen und Religionsgemeinschaften einreden lassen sollte, dass das Betreuungspersonal für die Menschlichkeit in der Betreuung nichts leistet.

Seelsorge ist ein beliebter Pflock der «Landeskirchen», wenn es darum geht, Privilegien und Pfründe zu sichern. Im neuen Bundesasylzentrum in Bremgarten (AG), das für 150 Asylbewerbende geplant ist, richten die sie wohl deshalb mit grösserer Kelle an: 90 Stellenprozente, also Seelsorge und «menschliche Wärme» praktisch den ganzen Tag wollen die Aargauer Reformierten und Katholiken anbieten und damit einen dreimal dickeren Pflock einschlagen als in den übrigen Zentren.

Aber - wie in Spitälern, Gefängnissen und Schulen - muss auch hier gelten: Menschlichkeit lässt sich in einem säkularen Staat nicht an Religionsgemeinschaften auslagern, sondern ist ein humanistisches Gebot, das sich an die Institutionen richtet, denen der Staat die Betreuungsaufgabe überträgt - im Fall des Bundeszentrums Bremgarten (AG) ist dies die Asyl-Organisation Zürich AOZ, seit 2006 eine selbständige öffentlich-rechtliche soziale Anstalt der Stadt Zürich, die ihre Aufgaben auf der Basis von Leistungsverträgen und finanziert mit Steuergeldern erfüllt.

Für eine staatlich finanzierte, kirchliche Seelsorge ist da weder Bedarf noch Platz.

Reta Caspar (Quelle: news.ch)

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