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Bislang durften Asylsuchende während der ersten drei Monate des Aufenthalts nicht arbeiten.

 
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Montag, 17. Juni 2013 / 18:40:23

Asylreform bringt eventuell auch Lockerung des Arbeitsverbots

Bern - Die Asylreform von Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat nicht nur markante Verschärfungen und raschere Verfahren zur Folge, sondern eventuell auch eine Lockerung des Arbeitsverbots für Asylsuchende.

Davon profitieren aber nur diejenigen Asylsuchenden, die auch mit einem Bleiberecht rechnen dürfen.

Betroffen sein dürften rund 40 Prozent der Asylsuchenden, «Personen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein Bleiberecht haben», wie die Sprecherin des Bundesamtes für Migration (BFM), Sibylle Siegwart, auf Anfrage erklärte. Allerdings befindet sich die Neustrukturierung des Aslybereichs derzeit in Vernehmlassung und muss danach auch noch vom Parlament genehmigt werden.

«Ihre Asylgesuche sind nicht offensichtlich unbegründet und eine allfällige Erwerbstätigkeit kann sinnvoll sein», heisst es im Erläuternden Bericht des Bundesrates zur Neustrukturierung des Asylbereichs. Der Bund erhofft sich dadurch gewisse finanzielle Entlastungen.

Klar ist, dass während des vorherigen Aufenthaltes in einem der Bundeszentren Asylsuchende keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, wie dem Bericht zu entnehmen ist und am Montag von Radio SRF publik gemacht wurde.

«Es ist wichtig, dass sich Asylsuchende in dieser Zeit dem BFM zur Verfügung halten. Nur so können Asylverfahren effektiv beschleunigt werden», heisst es erklärend. Nur wer ins «erweiterte Verfahren» kommt, das heisst nach Überweisung an einen Kanton, untersteht keinem Arbeitsverbot mehr.

Hohe Hürden bleiben

Bislang durften Asylsuchende während der ersten drei Monate des Aufenthalts nicht arbeiten. Die zuständigen Behörden konnten diese Frist von Fall zu Fall verlängern. Nach wie vor gelten aber hohe Hürden: «Im erweiterten Verfahren können Personen arbeiten, wenn sie eine Stelle finden, die nicht anderweitig besetzt werden kann», erklärte BFM-Direktor Mario Gattiker gegenüber Radio SRF.

Mit anderen Worten: Asylsuchende dürfen nur angestellt werden, wenn kein Schweizer, keine EU-Bürgerin oder Person mit Aufenthaltsbewilligung den Job will. Im Interesse eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes können die Kantone die Bewilligungen aber auf einzelne Branchen beschränken.

Schnellere Verfahren

Die Neustrukturierung des Asylbereichs soll die heute oft jahrelangen Verfahren verkürzen. Neu sollen alle Asylsuchenden in den Bundeszentren in den ersten drei Wochen nach dem Gesuch angehört, untersucht und einem weiteren Verfahren zugeteilt werden.

Wer bereits ein Gesuch in einem anderen europäischen Staat gestellt hat und deshalb nach dem Dublin-Abkommen dorthin zurückgeführt werden kann, soll die Schweiz nach maximal 140 Tagen verlassen. Das dürfte auf geschätzte 40 Prozent der Asylsuchenden zutreffen.

Wenn ein Gesuch abgelehnt wird, soll es bis zur Ausreise insgesamt nicht länger als 100 Tage dauern, inklusive aller Rekursinstanzen. Das soll bei 20 Prozent der Fall sein.

 

fest (Quelle: sda)

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