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Ein Parteiverbot kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.

 
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Montag, 18. März 2013 / 18:11:26

Regierung Merkel beantragt nicht NPD-Verbot

Berlin - Die deutsche Regierung wird nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um ein Verbot der rechtsextremen NPD zu erreichen. Eine Vorlage für die Kabinettssitzung am Mittwoch sieht vor, dass die Regierung anders als der Bundesrat keinen eigenen Verbotsantrag stellt.

In der Kabinettsvorlage heisst es, die Regierung nehme den Antrag des Bundesrates (Länderkammer) «mit Respekt zur Kenntnis und hält einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag nicht für erforderlich».

Sie wolle den Verbotsantrag der Länder aber unterstützen: Das deutsche Innenministerium werde die systematische Sammlung von Beweismaterial gegen die NPD «zur weiteren unterstützenden Begleitung des Antrags des Bundesrates fortsetzen», heisst es in der Vorlage.

Vom Tisch ist auch die zwischenzeitlich erwogene Variante, dass die Regierung dem Bundesratsantrag beitritt. Gegen einen Regierungsantrag hatte sich vor allem Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ausgesprochen.

Auch Innenminister Hans-Peter Friedrich äusserte sich sehr skeptisch. Er hatte im Februar allerdings einen eigenen Antrag der Regierung mit der Begründung ins Gespräch gebracht, die Länder dürften mit dem Antrag nicht alleine gelassen werden.

Rösler: «Dummheit kann man nicht verbieten»

Insbesondere die FDP brachte sich gegen einen eigenen Verbotsantrag der Regierung in Stellung. Seine Partei könne mit ihren fünf Kabinettsmitgliedern einem Verbotsantrag nicht zustimmen, sagte FDP-Chef Philipp Rösler am Montag in Berlin. Die Liberalen seien der Überzeugung, «dass man Dummheit nicht verbieten kann». Die NPD müsse mit politischen Mitteln bekämpft werden.

Offen ist noch, ob der Bundestag als weiteres Verfassungsorgan einen Antrag stellt. Die Koalitionsfraktionen wollten dafür die Entscheidung der Regierung abwarten. Rösler sagte dazu, nach dem Nein der Regierung zu einem eigenen Antrag «wäre das ein Weg, den auch die Fraktionen gehen könnten».

Ein Parteiverbot kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Antragsberechtigt sind die drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Ein erstes Verfahren gegen die rechtsextreme NPD war 2003 in Karlsruhe gescheitert.

 

fest (Quelle: sda)

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