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Das AKW Gösgen und Leibstadt konnte gemäss Bericht ein Vollschutz für Flugzeugabstürze nachgewiesen werden.

 
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Donnerstag, 7. März 2013 / 10:19:00

ENSI will AKWs schützen

Brugg AG - Die Atomaufsichtsbehörde ENSI will die bestehenden Sicherheitsanalysen zu vorsätzlichen Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke unter die Lupe nehmen. Das ENSI hat die AKW-Betreiber aufgefordert, die bisher angenommenen Grenzanfluggeschwindigkeiten in einem Simulator zu überprüfen.

Seit Erstellung des Berichtes vor zehn Jahren seien neue schwerere Flugzeugtypen wie beispielsweise der Airbus A380 in Betrieb genommen und die Navigationstechnik der Flugzeuge sei weiterentwickelt worden, schreibt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) auf seiner Internet-Seite.

Der Bericht war nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA erarbeitet worden. Er kam zum Schluss, dass die AKW ausreichend geschützt seien gegen Flugzeugabstürze. Für die AKW Gösgen und Leibstadt konnte gemäss Bericht ein Vollschutz nachgewiesen werden.

Für die älteren Anlagen Beznau und Mühleberg sei der Schutzgrad ebenfalls hoch. Die Wahrscheinlichkeit für die Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bei einem Terroranschlag mit einem Flugzeug sei gering, hiess es.

Mit der Aktualisierung der Untersuchungen zu einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz reagiert das ENSI auch auf verschiedene Forschungsprojekte. Zudem sollen Erkenntnisse ausländischer Aufsichtsbehörden in die Überprüfung einfliessen.

Anflugrouten werden geprüft

Das ENSI forderte die AKW Betreiber auf, anhand von Versuchen in einem Simulator die bisher angenommenen Grenzanfluggeschwindigkeiten für automatische sowie für Piloten-gesteuerte gezielte Anflüge von Grossraumflugzeugen auf AKW erneut zu überprüfen.

Dabei wird gemäss ENSI auch geprüft, welche Anflugrouten und Anfluggeschwindigkeiten auf das Werk unter Berücksichtigung der topographischen Randbedingungen und der bestehenden Lufthindernissen möglich sind.

Gestützt auf die neuen Untersuchungsergebnisse will das ENSI anschliessend prüfen, ob zur Erhöhung des Schutzgrades weitere Massnahmen notwendig sind. Dazu zählen auch bauliche Massnahmen.

tafi (Quelle: sda)

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