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Versicherte in zahlreichen Kantonen zahlten zu hohe Prämien wegen zu hoher Reserven der Krankenkassen.

 
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Dienstag, 22. Januar 2013 / 22:25:25

Kommission will Ausgleich zu viel bezahlter Prämien beerdigen

Bern - Die in einigen Kantonen zu viel bezahlten Krankenkassenprämien werden wohl nicht ausgeglichen. Die Gesundheitskommission des Ständerats ist zum Schluss gekommen, dass es keinen gerechten Ausgleich gibt. Sie prüfte Vorschläge des Bundesrates und der Kantone.

Die Gesundheitskommission (SGK) beantragt deshalb dem Ständerat, nicht auf die entsprechende Gesetzesvorlage einzutreten, wie Kommissionspräsidentin Christine Egerszegi (FDP/AG) am Dienstag vor den Medien in Bern erklärte. Der Entscheid dazu fiel mit 10 zu 3 Stimmen.

Weil einige Krankenkassen zu hohe Reserven angehäuft hatten, bezahlten Versicherte in zahlreichen Kantonen in der Vergangenheit höhere Prämien, als sie Kosten verursachten. Auf Drängen dieser Kantone schlug der Bundesrat vor einem Jahr eine Kompensation über die Rückerstattung der CO2-Abgabe an die Versicherten vor.

Dieser Vorschlag stiess jedoch bei den Kantonen auf Widerstand, weil die Versicherten in jenen Kantonen den Ausgleich bezahlt hätten, in denen zu tiefe Prämien angesetzt worden waren. Ein Kantonsvorschlag hätte vorgesehen, dass die Versicherer zur Kasse gebeten worden wären, was wiederum bei diesen auf Kritik stiess.

Die Kommission habe lange mit den Beteiligten diskutiert und nach Alternativen gesucht, sagte Egerszegi. «Durch Wohnorts- und Kassenwechsel der Versicherten gab es aber so grosse Veränderungen, dass ein gerechter Ausgleich nicht möglich ist.» Es gebe keine Lösung, die nicht neue Ungerechtigkeiten schaffen würde.

Zu hohe Prämien bezahlten zwischen 1996 und 2001 nach einer neuen Berechnung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vor allem die Versicherten in Westschweizer Kantonen, aber auch in Zürich.

Neuer Mechanismus

Damit es in Zukunft nicht erneut zu einer ähnlichen Situation kommen kann, hat der Bundesrat vorgeschlagen, dem BAG mehr Macht bei der Prämiengenehmigung zu geben. Diesen Mechanismus möchte die SGK leicht abändern, wie sie bei der Beratung des neuen Aufsichtsgesetzes für die Krankenversicherung (KVAG) beschloss.

Konkret sollen die Krankenkassen den Ausgleich selbst vornehmen, und das BAG soll eingreifen können, wenn dies nicht passiert. Der Prämienausgleich würde mit einer Verzögerung von zwei Jahren ausgerichtet und auf der Prämienrechnung separat ausgewiesen.

fest (Quelle: sda)

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