Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Rund 10'000 Asylsuchende entgingen den Maschen des Dublin-Systems und tauchten unter. (Symbolbild)

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.asylsuchende.info, www.rueckfuehrung.info, www.tauchen.info, www.viele.info

Sonntag, 30. Dezember 2012 / 12:29:19

Viele Asylsuchende tauchen vor Rückführung unter

Bern - Knapp die Hälfte der Asylsuchenden, die gemäss dem Dublin-Abkommen die Schweiz verlassen müssten, gilt als verschwunden. Diese Menschen können nicht in das für sie zuständige Land rückgeführt werden. Dies belegen Zahlen des Bundesamts für Migration (BFM).

Insgesamt sind seit Inkrafttreten des Dublin-Abkommens am 1. Januar 2009 bis Ende November 2012 23'250 Überstellungs-Entscheide rechtskräftig geworden. Diese Asylsuchenden hätten also in jenen Dublin-Vertragsstaat zurückgeschickt werden sollen, in dem sie ihr erstes Asylgesuch auf europäischem Boden gestellt hatten.

Wie die BFM-Zahlen jedoch zeigen, passierte dies in der Tat nur bei etwa 11'000 Personen. 1638 Asylsuchende konnten nicht überstellt werden, weil sie sich in medizinischer Pflege befanden, wegen strafrechtlicher Delikte in Haft sassen oder weil die Überstellungsfrist von sechs Monaten abgelaufen war. BFM-Sprecherin Gaby Szöllösy bestätigte von den Zeitungen «Zentralschweiz am Sonntag» und «Südostschweiz am Sonntag» genannte, neue Zahlen.

738 Personen mussten laut BFM nicht ausgewiesen werden, weil sie - animiert durch finanzielle Anreize - freiwillig in ihr Heimatland zurückkehrten. Es bleiben also rund 10'000 Asylsuchende übrig, die den Maschen des Dublin-Systems entgangen und untergetaucht sind.

Viele der Verschwundenen würden ausreisen, erklärte Szöllösy. In diesem Fall verlängert sich die Überstellungsfrist auf 18 Monate. Taucht die Person innert dieser Frist wieder auf, wird sie ausgeführt.

Wird sie aber danach aufgegriffen, ist eine Überstellung nicht mehr möglich. Dann wird eine Wiederaufnahme respektive ein Asylverfahren in der Schweiz eingeleitet.

asu (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Rückführungsflüge ab Zürich sollen reduziert werden
    Sonntag, 20. Januar 2013 / 14:30:33
    [ weiter ]
    SVP pocht auf Verschärfung des Asylrechts
    Sonntag, 23. Dezember 2012 / 13:20:10
    [ weiter ]
    Tausende Ausschaffungen nicht vollzogen
    Sonntag, 2. Dezember 2012 / 15:33:05
    [ weiter ]
    Jeder achte Asylbewerber verschwindet spurlos
    Donnerstag, 12. Januar 2012 / 13:24:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG