Samstag, 27. Oktober 2012 / 15:02:53
SVP stimmt gegen Tierseuchengesetz
Seedorf UR - Die SVP empfiehlt die Revision des Tierseuchengesetzes, über die am kommenden 25. November abgestimmt wird, zur Ablehnung. Die Delegiertenversammlung fasste die Nein-Parole deutlich mit 250 zu 89 Stimmen. Der Zentralvorstand hatte zuvor ebenfalls ein Nein empfohlen.
Die Nein-Parole ist auch eine Niederlage für den höchsten Schweizer, den Nationalratspräsidenten Hansjörg Walter. Er hatte bei den Delegierten für ein Ja zum Tierseuchengesetzes und der darin vorgesehenen Prävention geworben.
Mit der Prävention könnten rechtzeitig die nötigen Massnahmen zum Schutz der Tiere und deren Gesundheit getroffen werden, sagte er. Gesunde Tiere seien die Grundlage für eine wirtschaftlich erfolgreiche Tierhaltung.
Dass die Überwachungsprogramme zur Früherkennung dem Bund zugewiesen werden, ist für Walter sinnvoll. Es sei nämlich wirkungslos, wenn ein Kanton aufpasse und der Nachbarkanton nichts unternehme. Der Bund könne bei Bedarf Impfstoffe zentral beschaffen und eine Impfstoffbank betreiben. Dies erlaube eine rasche Reaktion im Notfall.
Streitpunkt Impfungen
Walter betonte, die Revision des Tierseuchengesetzes bringe weder Zwangsimpfungen noch sonst etwas in diese Richtung, wie das vom Referendumskomitee behauptet werde.
Walters Plädoyer hinderte die Luzerner Nationalrätin Yvette Estermann allerdings nicht daran, trotzdem das Argument Impfzwang vorzubringen und die Ablehnung der Vorlage als Kampf von David gegen Goliath zu bezeichnen.
Nach Ansicht von Estermann schwächt das revidierte Gesetz die Eigenverantwortung der Tierhalter. Der Bund dagegen erhalte noch mehr Macht. Präventionsprogramme hätten einen gewaltigen finanziellen Aufwand zur Folge, der auf Tierhalter und Konsumenten abgewälzt werde.
Sie listete weitere Gefahren auf: So die Fremdbestimmung durch internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Rückstände der Impfmedikamente in der Nahrung.
In der Diskussion ergriffen 14 Redner und Rednerinnen das Wort, nur gerade drei von ihnen verteidigten die Vorlage. Sie wiesen daraufhin, dass das heutige Gesetz veraltet ist und Seuchen nicht vor den Grenzen halt machen.
Die Gegner argumentierten mit einer Machtverschiebung von den Kantonen hin zum Bund. Das Gesetz sei «antifreiheitlich» und «antiföderalistisch» und es bestehe die Gefahr, dass sich das Ausland einmische. Das heutige Gesetz reiche aus.
bert (Quelle: sda)
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