Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die Stimmberechtigten kippten das Verbot für die Haltung von Kampfhunden und entschieden sich für eine Bewilligungspflicht.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.landsgemeinde.info, www.kampfhunden.info, www.glarner.info, www.verbot.info

Sonntag, 6. Mai 2012 / 15:29:48

Glarner Landsgemeinde lehnt Verbot von Kampfhunden ab

Glarus - Im Kanton Glarus werden Kampfhunde nicht verboten. Die Landsgemeinde ersetzte das Verbot am Sonntag durch eine Bewilligungspflicht. Zum neuen Landammann gewählt wurde Justizdirektor Andrea Bettiga (FDP).

40 Minuten wurde im Ring über das Verbot von Kampfhunden diskutiert. Am Schluss wurde es knapp: Drei Mal musste abgestimmt werden, bis das Resultat feststand. Die Stimmberechtigten kippten das Verbot für die Haltung von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial jedoch und entschieden sich für eine Bewilligungspflicht.

Eine Bewilligung vom Kantonstierarzt braucht es in Zukunft im Glarnerland nicht nur für Kampfhunde, sondern auch für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sowie für die Haltung von mehr als einem Hund pro Haushalt. Die Einzelheiten muss nun die Regierung regeln. Sie hat Hundetypen mit besonders hohem und mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu bezeichnen.

15 Sachgeschäfte abgewickelt

Bei regnerisch-kühlem Wetter behandelte die Landsgemeinde in dreieinhalb Stunden 15 Sachgeschäfte. Fast alle Vorlagen wurden im Sinne von Regierung und Parlament verabschiedet.

Neben den Vorschriften zur Hundehaltung wurde einzig das Lotteriegesetz materiell verändert. Das Volk entschied, dass unverändert die Regierung und nicht neu das Parlament den Verteilschlüssel für die Gelder bestimmt.

Zugestimmt wurde dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Der jährliche Rahmenkredit wird ab 2014 um eine auf rund sieben Millionen Franken erhöht, womit zwischen Ziegelbrücke und Schwanden ein Halbstundentakt erreicht wird.

Keine Chance hatte ein Antrag auf die Wiedereinführung der unentgeltlichen Bestattung. Umstritten war die Einführung der Schulsozialarbeit. Anträge auf Streichung oder Rückweisung des Geschäfts an die Regierung wurden aber verworfen.

Bundesrat und Vizekanzler als Gäste

Zum Auftakt der Landsgemeinde war Justizdirektor Andrea Bettiga (FDP) zum neuen Glarner Landammann gewählt worden, zum ersten Mal in seiner über vierjährigen Amtszeit als Regierungsrat. Bettiga tritt als Regierungspräsident die Nachfolge von Baudirektor Robert Marti (BDP) an.

Interessierte Beobachter der wichtigsten politischen Veranstaltung in Glarus waren Bundesrat Didier Burkhalter, der österreichische Vizekanzler Michael Spindelegger sowie die Regierung des Kantons Jura in corpore.

asu (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Erster Mai-Sonntag ist Landsgemeinde-Sonntag in Glarus
    Sonntag, 5. Mai 2013 / 08:28:29
    [ weiter ]
    Andrea Bettiga präsidiert neu Glarner Kantonsregierung
    Sonntag, 6. Mai 2012 / 11:04:16
    [ weiter ]
    Was ist ein Kampfhund?
    Mittwoch, 17. März 2010 / 15:15:00
    [ weiter ]
    Basler Polizist von Kampfhund angefallen
    Samstag, 13. März 2010 / 11:27:47
    [ weiter ]
    Gegen Verbot von Kampfhunden
    Montag, 3. März 2008 / 20:50:05
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG