Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Für Fussballspiele im Kanton St. Gallen braucht es künftig eine Bewilligung.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.hooligan-konkordat.info, www.verschaerft.info, www.kanton.info, www.gallen.info

Dienstag, 24. April 2012 / 11:16:00

Kanton St. Gallen verschärft Hooligan-Konkordat

St. Gallen - Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Liga müssen im Kanton St. Gallen in Zukunft bewilligt werden: Der Kantonsrat hat am Dienstag als erstes kantonales Parlament einer Verschärfung des Hooligan-Konkordats ganz klar zugestimmt.

Das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» besteht seit 2007. Weil die Gewalt rund um Fussball- und Eishockeyspiele nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte, hat Polizeidirektoren-Konferenz beschlossen, die im Konkordat definierten Massnahmen gegen Hooligans zu verschärfen.

Im Zentrum der Anpassung steht die Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele. Damit werden die Behörden in die Lage versetzt, den Klubs Auflagen zur Stadionordnung, den Sicherheitsvorkehrungen und über die An- und Abreise der Fans zu machen. Auch ein Alkoholverbot bei Spielen kann verfügt werden.

Kein Schweizer Novum

Bei den Bürgerlichen im St. Galler Kantonsrat war die Verschärfung unbestritten. Einzelne Votanten der SP hielten die Verschärfung für unnötig. Die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (FDP) hielt den Kritikern entgegen, strengere Regeln seien nötig - auch wegen der schweizweiten Rayonverbote.

Bewilligungen für Sportveranstaltungen sind kein Schweizer Novum. In den Kantonen Basel-Stadt und Genf können die Behörden Spiele ebenfalls unter eine Bewilligungspflicht stellen.

Polizeigesetz anpassen

Auch die Städte Freiburg, Lausanne, Sitten, Kloten und St. Gallen haben dies in ihrem Gemeindereglement festgeschrieben. Gebrauch machen aber nur Basel-Stadt, Lausanne und St. Gallen.

Im Kanton St. Gallen muss auch das Polizeigesetz angepasst werden. Der Kantonsrat stimmte dem am Dienstag in erster Lesung zu; die zweite Lesung ist im Juni. Wie Keller-Sutter gegenüber der sda sagte, kann die Bewilligungspflicht im August eingeführt werden - kurz nach dem Saisonbeginn der Fussballmeisterschaft.

bg (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Basel gegen verschärftes Hooligan-Konkordat
    Mittwoch, 17. April 2013 / 13:24:00
    [ weiter ]
    Kanton Bern sagt Ja zu erweitertem Hooligan-Konkordat
    Mittwoch, 20. März 2013 / 18:27:00
    [ weiter ]
    Obergericht zeigt Milde für geständigen Hooligan
    Freitag, 1. März 2013 / 21:47:57
    [ weiter ]
    Alkoholverbot in Schweizer Stadien
    Dienstag, 20. November 2012 / 10:52:00
    [ weiter ]
    Auch Kanton Zürich will schärferes Hooligan-Konkordat
    Montag, 5. November 2012 / 13:57:40
    [ weiter ]
    Kein Rezept zur Bewältigung von Grossveranstaltungen
    Freitag, 14. September 2012 / 18:19:50
    [ weiter ]
    St. Galler Staatsanwalt verteidigt Nulltoleranz bei Pyros
    Freitag, 31. August 2012 / 12:08:00
    [ weiter ]
    Fans des FC Basel randalieren vor Spiel in St. Gallen
    Sonntag, 26. August 2012 / 11:07:51
    [ weiter ]
    Swiss Football League lanciert Massnahmen gegen Gewalt in Stadien
    Donnerstag, 28. Juni 2012 / 14:42:19
    [ weiter ]
    Fussballfans aus St. Gallen und Aarau geraten sich in die Haare
    Sonntag, 20. Mai 2012 / 12:08:04
    [ weiter ]
    Alle Spiele unter Bewilligungspflicht
    Donnerstag, 2. Februar 2012 / 13:30:00
    [ weiter ]
    Massnahmen gegen Hooligans auf gutem Weg
    Donnerstag, 12. Januar 2012 / 18:40:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG