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Donnerstag, 12. Januar 2012 / 18:40:00

Massnahmen gegen Hooligans auf gutem Weg

Bern - Der Schweizerische Fussballverband und die Swiss Football League sind gegen eine generelle Bewilligungspflicht für Fussballspiele der obersten Ligen. Grundsätzlich begrüssen sie aber - wie die Parteien - die geplante Verschärfung der Massnahmen gegen Hooligans.

Die strengeren Bestimmungen sind Gegenstand einer Revision des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, welche von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) in die Vernehmlassung geschickt wurde. Diese lief am Donnerstag ab. Die überwiegend positive Haltung der Parteien lässt erwarten, dass die Kantonsparlamente der Konkordatsrevision zustimmen werden.

Der Fussballverband (SFV) und die Football League (SFL) können dem Revisionsentwurf ebenfalls weitgehend zustimmen. Gar keine Freude hätten sie aber an der Einführung einer flächendeckenden Bewilligungspflicht für Spiele von Clubs der obersten Spielklassen.

Verband und Liga für Kann-Formulierung

SFV und SFL setzen sich für eine Kann-Formulierung ein: «Fussball- und Eishockeyspiele können als bewilligungspflichtig erklärt werden, wenn im Umfeld der Spiele eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist, welche mit den normalen polizeilichen Mitteln nicht zu bewältigen ist.»

Mit der Bewilligungspflicht möchte die KKJPD den Behörden ein Instrument in die Hand geben, um privaten Veranstaltern von Sportanlässen Auflagen machen zu können. Diese Auflagen können bauliche und technische Massnahmen, den Einsatz privater Sicherheitskräfte, Regeln für den Verkauf der Eintrittskarten, den Verkauf alkoholischer Getränke oder die Abwicklung der Zutrittskontrollen umfassen.

Die Behörden sollen nach den Vorstellungen der KKJPD insbesondere bestimmen können, wie die Anreise und Rückreise der Anhänger der Gastmannschaft abzuwickeln ist und unter welchen Voraussetzungen ihnen Einlass ins Stadion gewährt werden darf. Für den SFV und die SFL sind diese Bestimmungen zu offen und zu unbestimmt formuliert. Sie befürchten eine finanziell und kräftemässig unverhältnismässige Belastung der Clubs. Sie wollen deshalb die Zulässigkeit von Auflagen begrenzen.

dyn (Quelle: sda)

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