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Buchpreisbindung: In der Deutschschweiz und im Tessin sagt die Mehrheit Nein.

 
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Sonntag, 11. März 2012 / 14:08:47

Stimmende wollen keine fixen Buchpreise

Bern - Schweizer Buchhandlungen sind weiterhin frei in der Preisgestaltung. Das Stimmvolk hat Nein gesagt zu fixen Buchpreisen. 56,1 Prozent der Stimmenden sprachen sich dagegen aus, die Preisbindung wieder einzuführen.

Es gab jedoch einen tiefen Röstigraben. In der Romandie, wo die Preisbindung schon in den 90er Jahren aufgehoben wurde, stimmte die Mehrheit klar für fixe Preise. In der Deutschschweiz, wo die Preisbindung erst 2007 aufgehoben wurde, stimmte die Mehrheit klar dagegen.

Am deutlichsten Ja sagten die Stimmenden im Kanton Jura mit 71 Prozent. In den Kantonen Genf und Neuenburg lag der Ja-Stimmen-Anteil über 65 Prozent. Auf der anderen Seite des Spektrums liegen Uri und Schwyz, welche die Preisbindung mit über 70 Prozent Nein verwarfen. Gespalten war der Kanton Tessin mit 53 Prozent Nein.

Referendum von bürgerlicher Seite

Das Parlament hatte sich für die Buchpreisbindung ausgesprochen. Die FDP, die Jungparteien von FDP und SVP sowie die Piratenpartei ergriffen jedoch das Referendum dagegen, unter anderem mit Unterstützung von Ex Libris. Sie sahen die Preisbindung als unzulässigen Eingriff in den freien Markt.

Für die Buchpreisbindung kämpften vorab die Buchhändler und Verleger sowie Autorinnen und Autoren. Aus ihrer Sicht hätte die Buchpreisbindung ein Bücherangebot garantiert, das nicht nur aus Bestsellern besteht. Umstritten war, ob die Bücher mit der Preisbindung teurer oder billiger geworden wären.

Preise in vielen Ländern gebunden

Mit Ausnahme Liechtensteins kennen alle Nachbarländer gebundene Bücherpreise. Früher waren die Preise in der Deutschschweiz zwischen Verlegern und Buchhändlern vertraglich festgelegt worden. Weil das Bundesgericht das für unzulässig erklärte, sind die Preise seit 2007 frei.

Dies bleibt nun auch so. Dass das Stimmvolk Nein sagte, dürfte nicht zuletzt mit den offenen Fragen im Vorfeld der Abstimmung zusammenhängen. So war unklar, ob die Buchpreisbindung auch für private Einkäufe bei ausländischen Online-Anbietern wie Amazon gelten würde.

Kein Gerichtsurteil nötig

Grund dafür war, dass das Parlament bei der Formulierung des Gesetzes unsorgfältig gearbeitet hatte. Hätte das Volk zur Buchpreisbindung Ja gesagt, hätte wahrscheinlich die Justiz entscheiden müssen, was gilt. Nach dem Volksnein hat sich diese Frage nun erübrigt.

Dafür stellt sich nun die Frage, wie sich der Buchmarkt längerfristig entwickeln wird. Die Befürworter der Preisbindung befürchten, dass viele Buchhandlungen verschwinden werden - wie dies etwa in Grossbritannien nach der Aufhebung der Preisbindung zu beobachten war.

asu (Quelle: sda)

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