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Gegen Syed Yousuf Raza Gilani wird wegen Geldwäsche ermittelt.

 
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Donnerstag, 19. Januar 2012 / 16:18:00

Pakistans Premier stützt Staatschef

Islamabad - Der Konflikt zwischen Regierung und Justiz in Pakistan dauert an: Im Verfahren gegen Premierminister Syed Yousuf Raza Gilani wegen Missachtung des Gerichts vertagte sich das Verfassungsgericht in Islamabad auf den 1. Februar.

Gilani hatte am Donnerstag vor dem Obersten Gericht des Landes auf der Immunität von Staatschef Asif Ali Zardari beharrt. Gemäss der Verfassung geniesse der Präsident absolute strafrechtliche Immunität, sagte Gilani bei der Anhörung in Islamabad.

Gilani musste sich wegen Missachtung der Justiz verantworten, weil er sich weigert, gegen Zardari Ermittlungen wegen Korruption wiederaufzunehmen. Sollte der Premierminister verurteilt werden, könnte ihn das das Amt kosten.

Das Oberste Gericht hatte 2009 eine Generalamnestie aufgehoben, mit der Zardari und andere Politiker vor Strafverfolgung geschützt wurden. Da sich Gilani aber weigerte, die Korruptionsermittlungen gegen Zardari wiederaufzunehmen, warf lud ihn das Oberste Gericht für (heute) Donnerstag vor.

Zardari wird vorgeworfen, Staatsgeld auf Schweizer Konten geleitet zu haben. Das Gericht fordert die Regierung auf, die Schweiz formell ersuchen, das Verfahren gegen Zardari wegen Geldwäscherei wieder zu eröffnen. Sollte Gilani verurteilt werden, könnte ihn das das Amt kosten.

Prozess vertagt

Nachrichtensender berichteten, der Premierminister habe den Richtern versichert, es liege ihm fern, gegen ihre Anordnungen zu verstossen. Das von ihnen geforderte Schreiben könne er den Schweizer Behörden aber nicht schicken, weil Zardari als Staatsoberhaupt Immunität geniesse.

Gilanis Anwalt Aitzaz Ahsan habe argumentiert, die Regierung könne daher auch keine rechtlichen Verfahren gegen Zardari einleiten. Ahsan bat das Verfassungsgericht um mehr Zeit, um alle Akten des Falles einsehen zu können. Der Richter Nasir-ul-Mulk vertagte nach der Anhörung den Prozess auf den 1. Februar.

bert (Quelle: sda)

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