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Mittwoch, 23. November 2011 / 18:29:00

Integrations-Budget soll erweitert werden

Bern - Der Bund und die Kantone haben sich auf gemeinsame Ziele zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern geeinigt. Die Mittel für die Integrationsförderung sollen ab 2014 auf insgesamt 110 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden.

Ziel ist es, das Integrationsrecht in der ganzen Schweiz verbindlicher zu gestalten. Eine gute Integration erfordere den gegenseitigen Willen sowohl der Zugewanderten als auch der Aufnahmegesellschaft, schreiben der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen in einer gemeinsamen Mitteilung vom Mittwoch.

Der Bundesrat schickt dazu Anpassungen des Ausländergesetzes sowie von fünf weiteren Gesetzen in die Vernehmlassung, darunter das Berufsbildungs- und das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Im Ausländergesetz, das gemäss dem Vorschlag des Bundesrates in Ausländer- und Integrationsgesetz umbenannt werden soll, wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen klarer geregelt.

Sprachkenntnisse obligatorisch

Vorgesehen sind Verschärfungen beim Familiennachzug: Künftig soll die Anmeldung zu einem Sprachkurs oder der Nachweis von Kenntnissen in einer Landessprache vorausgesetzt werden, damit Familienangehörige aus Staaten ausserhalb der EU in die Schweiz nachgezogen werden können.

Der Gesetzesentwurf klärt auch die Kritierien, nach welchen die Behörden die Integration beurteilen. Die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung soll künftig nur dann erteilt werden, wenn diese Kriterien erfüllt sind.

Anreize und Verpflichtungen

Neu sollen alle Neuzuziehenden begrüsst, informiert und falls nötig frühzeitig auf Integrationsmassnahmen hingewiesen werden. Zeichnen sich grosse «Integrationsrisiken ab», sollen Integrationsvereinbarungen angewendet werden.

Diese sollen als Anreize, aber auch als Verpflichtung dazu dienen, beispielsweise Sprachkenntnisse zu erwerben. Der Entwurf des Bundesrates sieht auch vor, dass die Arbeitgebenden einen Beitrag zur Integration ihrer ausländischen Arbeitnehmenden und deren Familenangehörigen leisten.

Kinder früh fördern

Weiter sollen bereits im Vorschulalter Massnahmen zur Förderung der Migrantenkinder ergriffen werden, um die Startbedingungen für die Schulzeit zu verbessern. Mit dem Ausbau von Beratungsstellen wollen Bund und Kantone schliesslich Migrantinnen und Migranten vor Diskriminierung schützen und Konflikte frühzeitig entschärfen.

dyn (Quelle: sda)

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