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Mittwoch, 26. Oktober 2011 / 11:16:00

UBS für Regelverstösse in den USA bestraft

Zürich - Die UBS muss in den USA wegen Regelverstössen bei Leerverkäufen 12 Mio. Dollar Strafe zahlen. Bei diesen Geschäften, wo auf den Verfall eines Wertpapiers gewettet wird, ist die Grossbank laut der Selbstregulierungsbehörde der US-Wertschriftenhändler (FINRA) unerlaubte Risiken eingegangen.

So habe die Tochtergesellschaft UBS Securities LLC schwer erhältliche Titel zum Verkauf angeboten, ohne sich sicher zu sein, sich diese auch vorher leihen zu können, begründete die FINRA die Verhängung der Strafe am Dienstag.

Bei Leerverkäufen geht es darum, dass sich Spekulanten ein Papier leihen und dann sofort verkaufen. Erst wenn die Leihfrist verstrichen ist, kaufen sie das Papier zurück. Wenn es in dieser Zeit wie gewünscht an Wert verloren hat, kann sich der Spekulant die Wertdifferenz als Gewinn einstrichen.

Systematische Fehler

Nach Angaben der Aufseher hätten weitreichende systematische Fehler bei der Handhabung solcher Transaktionen bestanden. Nach den Regeln der Behörde müsse bei einer solchen Transaktion dokumentiert werden, wie die entsprechenden Papiere zur Erfüllung der Order erworben werden können, heisst es von Seiten der FINRA.

Seit 2005 würden entsprechende Regeln gelten, um sogenanntes «Naked Short Selling», also Short-Aufträge ohne Verfügung über die zugrundeliegenden Papiere, zu begrenzen.

Die Missstände hätten der FINRA zufolge bei der UBS-Tochter von 2006 bis 2009 bestanden und Millionen von Handelsaufträgen betroffen. Die UBS hätte in Zusammenarbeit mit der FINRA seine Abläufe und Handelssysteme geändert. Die Bank räumt der Meldung zufolge mit Akzeptanz der Strafe kein Fehlverhalten ein.

bert (Quelle: sda)

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