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Die Möglichkeit zur verlängerten Kurzarbeit soll Unternehmen und Arbeitsnehmer schützen.

 
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Mittwoch, 19. Oktober 2011 / 12:58:00

18 Monate Entschädigung für Kurzarbeit

Bern - Ab kommendem Jahr können Unternehmen während 18 Monaten Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die geänderte Verordnung gilt bis Ende 2013.

Grund für die Massnahme ist der starke Franken. Auch hätten sich die Aussichten für die internationale Konjunktur deutlich verschlechtert, schreibt das Volkswirtschaftsdepartement (EVD).

Dies lasse für die Schweiz im Jahr 2012 eine markante Wachstumsverlangsamung und einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit erwarten. Die Arbeitslosigkeit dürfte laut dem EVD auch 2013 auf höherem Niveau verharren.

In unsicheren Zeiten sei Kurzarbeit ein wirksames Mittel, um voreilige Entlassungen zu verhindern, heisst es weiter. Davon profitierten sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Die Beschäftigten blieben im Betrieb und seien versichert. Den Unternehmen bleibe das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.

18 statt 12 Monate

Normalerweise können Unternehmen höchstens während 12 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Bis zum 31. Dezember 2011 gilt jedoch noch eine Höchstdauer von 24 Monaten. Grundlage bildet das Stabilisierungsgesetz, welches nach Ausbruch der Finanzkrise als Massnahme gegen eine Rezession beschlossen worden war und Ende Jahr ausser Kraft tritt.

Somit würde ab 1. Januar 2012 wieder die ordentliche maximale Bezugsdauer von grundsätzlich 12 Monaten gelten. Nun gilt aber ab 2012 bis Ende 2013 eine Höchstdauer von 18 Monaten.

Kürzere Wartezeit

Weiter müssen die Unternehmen auch künftig nicht lange auf die Gelder warten. Die bereits geltende Regelung, wonach die Arbeitgebenden jeweils nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich zwei respektive drei Karenztage übernehmen, bleibt bis zum 31. Dezember 2013 bestehen.

Für das laufende Jahr wurden für die Verlängerung der Kurzarbeit Gelder bereit gestellt. National- und Ständerat stimmten in der Herbstsession dem Massnahmenpaket zu, mit welchem der Bundesrat die Auswirkungen des starken Frankens auf die Wirtschaft dämpfen will. Von den 870 Millionen Franken, die für die Massnahmen gesprochen wurden, kann die Arbeitslosenversicherung 500 Millionen Franken für Kurzarbeitsentschädigungen ausgeben.

dyn (Quelle: sda)

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