Das Richten von Medikamenten wird nicht in die Leistungsverordnung aufgenommen.
|
|
|
Freitag, 30. September 2011 / 13:53:00
Nationalrat lehnt SP-Motion zur Pflege ab
Bern - Der Nationalrat hat es am Freitag abgelehnt, das Vorbereiten und Richten von Medikamenten durch das Pflegepersonal als Pflichtleistung der Krankenkassen in die Leistungsverordnung aufzunehmen. Eine Motion von Bea Heim (SP/SO) wurde mit 128 zu 66 Stimmen abgelehnt.
Der Bundesrat hatte sich zwar bereit erklärt, das Anliegen aufzunehmen und das Departement des Innern mit einer Überarbeitung der Verordnung zu beauftragen. Er teilte die Überlegung der Motionärin, wonach das korrekte Richten der Medikamente für Patienten, die mehrere Mittel gleichzeitig einnehmen müssen, ein integraler Teil der medizinischen Leistungen ist. Die Kammer lehnte den Vorstoss jedoch diskussionslos ab.
bg (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Krankenkassenprämien steigen 2012 vergleichsweise moderat
Mittwoch, 28. September 2011 / 13:13:00
[ weiter ]
Vergleichsdienste wimmeln «teure» Versicherte ab
Dienstag, 27. September 2011 / 12:19:00
[ weiter ]
|