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Swatch hatte im Juni eine Untersuchung bei der Weko eingeleitet.

 
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Donnerstag, 8. September 2011 / 14:34:00

Swatch erringt Etappensieg vor Gericht

Bern - Die Swatch Group kann ihre Konkurrenten vorerst weiter nach den Vorgaben der Wettbewerbskommission (Weko) mit Uhrwerken beliefern. Laut Bundesverwaltungsgericht bleiben die von der Weko verfügten vorsorglichen Massnahmen während des Beschwerdeverfahrens in Kraft.

Die Weko hatte im Juni 2011 eine Untersuchung gegen die Swatch Group eröffnet. Die Initiative dazu ging von der Swatch Group selber aus. Die Untersuchung soll zeigen, ob der von der Swatch Group geplante Ausstieg aus der Belieferung von Konkurrenten mit Komponenten für mechanische Uhrwerke das Kartellgesetz verletzt.

Für die Dauer des Verfahrens hatte die Weko vorsorgliche Massnahmen angeordnet. Diese sehen vor, dass die Swatch Group Drittkunden vorerst in vollem Umfang weiter beliefern muss. Im Jahr 2012 kann sie die Lieferung mechanischer Uhrwerke auf 85 Prozent und von sogenannten Assortiments auf 95 Prozent der 2010 bezogenen Mengen reduzieren.

Gegen die vorsorglichen Massnahmen gelangten mehrere Firmen ans Bundesverwaltungsgericht. Wie das Gericht mitgeteilt hat, bleiben die vorsorglichen Massnahmen der Weko für die Dauer des hängigen Beschwerdeverfahrens bestehen. Die entsprechenden Zwischenverfügungen seien am 6. September erlassen worden.

Laut Gerichtssprecher Andrea Archidiacono ist damit zu rechnen, dass das Bundesverwaltungsgericht noch vor Ende Jahr über die Zulässigkeit der von der Weko verfügten Massnahmen entscheiden wird. Der aktuelle Zwischenentscheid dürfte sich für die betroffenen Drittfirmen damit faktisch gar nicht auswirken.

bg (Quelle: sda)

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