Dienstag, 23. August 2011 / 18:27:00
Verfahren gegen Strauss-Kahn eingestellt
New York - Dominique Strauss-Kahn hat nun auch die letzte Hürde im Strafverfahren genommen: Ein Berufungsgericht in New York hat den Antrag des angeblichen Opfers am Dienstagabend zurückgewiesen, die Klage wegen versuchter Vergewaltigung unter einem anderen Staatsanwalt noch einmal aufzurollen.
Das bestätigte die Sprecherin der New Yorker Justiz, Arlene Hackel, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Damit erhalte Strauss-Kahn auch seine Reisepässe umgehend zurück, sagte Hackel.
Richter Michael Obus am New Yorker Strafgericht hatte das Verfahren gegen den ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) wenige Stunden zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Dabei hatte er dem Anwalt der Frau aber die Möglichkeit gelassen, vor ein Berufungsgericht zu gehen.
In ihrer Begründung zur Einstellung des Verfahrens hatten die Ankläger erklärt, das Zimmermädchen Nafissatou Diallo habe durch zahlreiche Lügen ihre Glaubwürdigkeit verloren. «Wir geben diese Empfehlung nicht leichtfertig ab», hiess es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft mehr als drei Monate nach der Festnahme von DSK - wie der Franzose kurz genannt wird - in New York. Aber es gebe keine andere Wahl.
Nicht in der Lage, Verfahren fortzusetzen
Das 25-seitige Dokument der Anklagebehörde war auf der Internetseite der New Yorker Justiz veröffentlicht worden. Darin erläutert die Anklage, dass sie sich nicht in der Lage sehe, das Verfahren fortzusetzen. «(...) aufgrund der Art und Zahl der Lügen der Klägerin können wir ihrer Version der Geschehnisse nicht mehr vollständig Glauben schenken, was auch immer in Wahrheit bei der Begegnung zwischen der Klägerin und dem Angeklagten vorgefallen ist.»
Und weiter schreibt die Staatsanwaltschaft: «Wenn wir ihr nicht zweifelsfrei glauben, dann können wir das nicht von einer Jury erwarten.» Der Fall gegen den einst mächtigsten Banker der Welt stehe und falle mit der Aussage der einzigen Zeugin.
«Nicht schuldig» in allen Anklagepunkten
Da weder Strauss-Kahn noch das Zimmermädchen DNA-Spuren des anderen unter den Fingernägeln hatten, konnte auch ein von Diallo beschriebener Kampf vor dem Sexakt nicht nachgewiesen werden. Der Franzose hatte sich in allen Anklagepunkten für «nicht schuldig» erklärt.
Auch wenn es zu keinem Strafverfahren kommt, steht noch ein Zivilprozess an. Diallo verlangt Schadenersatz. Dort könnte DSK auch in Abwesenheit zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Im Unterschied zum Strafprozess muss der Zweifel an der Schuld des Angeklagten für eine Verurteilung nicht vollständig ausgeräumt sein.
bg (Quelle: sda)
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