Freitag, 19. August 2011 / 16:44:00
Kantone überarbeiten Taktik gegen Hooligans
Zug - Kombitickets, Charterzüge, Identitätskontrollen, Rayonverbote, Bewilligungspflicht für bestimmte Spiele, Vereinheitlichung der Polizeitaktik: Das sind Stichworte eines Massnahmenpakets, mit dem die Vertreter der öffentlichen Hand endlich vorwärts machen wollen im Kampf gegen Gewalt im Sport.
Unzufrieden mit den bisherigen Ergebnissen des Runden Tischs gegen Gewalt im Sport haben der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sowie Vertreter des fedpol und der SBB das Heft nun in die Hand genommen und am Freitag konkrete Vorschläge ausgearbeitet, wie KKJPD-Sekretär Roger Schneeberger auf Anfrage sagte.
Diese Vorschläge sollen dem nächsten Runden Tisch unterbreitet werden, der auf den 1. September angesetzt ist und an dem auch Vertreter der Sportverbände und des VBS teilnehmen werden.
Bewilligungspflicht für Spiele
Im Rahmen einer Teilrevision des Konkordats gegen Gewalt bei Sportanlässen befürworten die Teilnehmer der Sitzung vom Freitag laut Schneeberger folgende Massnahmen: Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen und, bei Bedarf, auch der unteren Ligen.
Identitätskontrollen
Befürwortet werden auch Identitätskontrollen von Fangruppen; diese Kontrollen würden gleichzeitig erlauben, Matchbesucher auf Stadionverbote, Rayonverbote oder andere Massnahmen hin zu überprüfen. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) wird dazu im Oktober und November 2011 einen Feldversuch durchführen.
Zu den weiteren Massnahmen gehören die Einführung von Charterzügen, die Einführung eines Kombitickets für Gästefans bei Risikospielen sowie die Möglichkeit, Rayonverbote schweizweit zu verfügen.
Polizeitaktik vereinheitlichen
Angestrebt wird zudem eine Vereinheitlichung der Polizeitaktik, das heisst, eine flächendeckende Einführung von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten in den Polizeikorps. Zur Revision des Konkordats soll bis Ende 2011 eine dreimonatige Vernehmlassung bei den Kantonsregierungen und weiteren interessierten Kreisen durchgeführt werden.
Der Runde Tisch tritt zweimal jährlich zusammen; er ist kein Entscheidgremium.
bg (Quelle: sda)
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