Mittwoch, 17. August 2011 / 07:28:00
Verfahren gegen Madonnas Stiftung in Malawi geht weiter
Blantyre - Ein Richter in Malawi hat der Popsängerin Madonna im Prozess um von ihrer Stiftung ausgesprochene Kündigungen eine Abfuhr erteilt. Ein Antrag von Madonnas Anwälten auf Einstellung des Strafverfahrens gegen die Stiftung wurde von Richter Jack Nriva zurückgewiesen.
Angesichts der von den Klägern vorgebrachten Vorwürfe solle der Prozess gegen Madonnas Stiftung «Raising Malawi» fortgesetzt werden. Es wäre voreilig, den Klägern das Recht zu verweigern, gegen die Stiftung vorzugehen, erklärte Nriva am Dienstag.
Acht ehemalige Angestellte der Stiftung, die nach eigenen Angaben ohne Begründung entlassen wurden, waren Ende März gegen Madonna vor Gericht gezogen und verlangen eine Entschädigung. Sie beklagen, dass die Kündigung nicht im Rahmen legaler Verträge erfolgt sei.
Madonna, die selbst zwei Kinder aus Malawi adoptiert hat, hätte mit Hilfe ihrer Stiftung eine Schule für 500 bedürftige Mädchen bauen wollen. Das Projekt hatte einen Umfang von 15 Millionen Dollar.
Im März gab die Stiftung das Schulprojekt dann aber auf. Die acht Angestellten wurden entlassen. Madonna erklärte damals, ihren Ansatz und ihre Strategie ändern zu wollen, um noch mehr Kindern in dem Land im Südosten von Afrika helfen zu können.
joge (Quelle: sda)
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