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Feiern am 1. August: Bei Missbrauch drohen strafrechtliche Konsequenzen (Archivbild).

 
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www.vorsicht.info, www.august.info

Donnerstag, 21. Juli 2011 / 19:13:00

Vorsicht am 1. August

Bern - Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände und soll zudem nie inmitten von Menschenansammlungen abgefeuert werden: Dies empfehlen die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) mit Blick auf die 1.-August-Klöpferei.

Jährlich verletzen sich gemäss einer Mitteilung der beiden Beratungsstellen vom Donnerstag bis zu 250 Menschen wegen fehlgeleiteten oder zu spät gezündeten Feuerwerkskörpern. Die durch Feuerwerk verursachten Brandschäden an Wohngebäuden belaufen sich auf durchschnittlich 4 Millionen Franken jährlich.

Unfälle und Brände mit Feuerwerkskörpern seien fast immer auf eine unsachgemässe Handhabung zurückzuführen, schreiben BfB und bfu. Deshalb wird empfohlen, dass sich Käufer von Feuerwerk vom Verkaufspersonal instruieren lassen.

Je nach Grösse der Raketen soll zu Gebäuden ein Sicherheitsabstand von 40 bis zu 200 Metern eingehalten werden. Raketen sollen nur aus gut fixierten Flaschen und Rohren abgefeuert werden. Abgeraten wird davon, nicht explodiertes Feuerwerk nachzuzünden.

Empfohlen wird auch, Fenster und Dachlukarnen zu schliessen, damit sich keine Rakete im Hausinnern verirrt. Abgebranntes Material soll nicht sofort in Abfallkübeln entsorgt, sondern mit Wasser übergossen und zwei Stunden lang im Freien gelagert werden.

Strafrechtliche Konsequenzen drohen

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) machte am Donnerstag auf die juristischen Aspekte der Knallerei aufmerksam. Die fahrlässige Verursachung eines Brandes habe strafrechtliche Konsequenzen, warnt der HEV. Zudem bestehe eine nachbarliche Rücksichtnahmepflicht.

Dies bedeute, dass Feuerwerk nicht während der ganzen Nacht abgebrannt werden darf. Anders als beim Jahreswechsel sei das Abfeuern nach Mitternacht nicht zulässig. Es sei auch nicht erlaubt, Feuerwerk Tage davor und danach abzubrennen.

In einem Brandfall deckt die Gebäudeversicherung die Schäden am Gebäude und allen damit fest verbundenen Einrichtungen, wie der HEV weiter schreibt. Feuerschäden am Mobiliar werden von der Hausratversicherung getragen.

dyn (Quelle: sda)

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