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Hanspeter Thür kritisiert die mangelde Bereitschaft der Bundesämter, ihre Daten offenzulegen.

 
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Montag, 27. Juni 2011 / 10:53:00

Zugang zu Bundesdokumenten oft ungenügend

Bern - Trotz des Öffentlichkeitsprinzips gewähren Behörden oft keinen vollständigen Zugang zu Dokumenten. Dies geht aus dem Jahresbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür hervor.

Seit dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes 2006 wird der Zugang zu Dokumenten zwar in immer weniger Fällen gänzlich verweigert. Oft wird aber nur ein teilweiser Einblick gewährt.

2010 haben die Behörden in lediglich 44 Prozent aller Fälle einen vollständigen Zugang gewährt, wie es im Jahresbericht heisst. Dies ist so wenig wie noch nie seit Inkrafttreten des Gesetzes.

Wer ein amtliches Dokument einsehen will, muss gemäss dem Gesetz kein besonderes Interesse nachweisen. Die Behörden können den Zugang aber einschränken oder verweigern, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen.

Behörden denken nicht an Öffentlichkeitsgesetz

2010 wurden bei den Bundesbehörden insgesamt 239 Zugangsgesuche eingereicht. In 106 Fällen gewährten die Behörden vollständigen, in 63 Fällen teilweisen Zugang. In 62 Fällen wurde die Einsichtnahme komplett verweigert.

Es sei allerdings davon auszugehen, dass die Behörden in der Mehrheit aller Fälle gar nicht erkennen würden, dass es sich bei einer Anfrage überhaupt um ein Zugangsgesuch im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes handle, hält der Datenschützer fest.

Anfrage-Flut wegen Fichen

Ausserordentlich viele Anfragen erreichten den Datenschützer 2010 in Zusammenhang mit Fichen des Nachrichtendienstes. Insgesamt wurden 407 Auskunftsgesuche eingereicht. Durchschnittlich sind es jährlich 15 bis 20.

Die Flut war eine Folge des im Sommer 2010 veröffentlichten Berichts der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel). Die GPDel deckte auf, dass der Nachrichtendienst in den vergangenen Jahren bei der Fichierung von Personen das Gesetz nicht eingehalten hatte.

Google Street View und Cookies

Im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit stand vergangenes Jahr das Engagement des Datenschützers im Fall von Google Street View. Im März 2011 hiess das Bundesverwaltungsgericht seine Anliegen grösstenteils gut. Da Google Beschwerde erhoben hat, wird am Ende das Bundesgericht entscheiden.

dyn (Quelle: sda)

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