Freitag, 29. Dezember 2006 / 08:04:17
Müde Resonanz auf Öffentlichkeitsgesetz
Bern - Das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) ist bislang kein Renner. Der von den Behörden befürchtete Ansturm ist ausgeblieben. Das könnte sich laut dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) aber noch ändern.
«Das Instrument des Öffentlichkeitsgesetzes wird sich erst mit der Zeit bewähren», sagte Jean-Marc Crevoisier, Sprecher des EDI, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Es sei schliesslich nicht rückwirkend. 50 Jahre alte Dokumente beispielsweise könnten damit nicht eingesehen werden.
Das neue Gesetz trat am 1. Juli in Kraft. Dass beim EDI seither fast keine Anfragen eingegangen sind, habe ihn trotzdem ein wenig erstaunt, räumt Crevoisier ein. Er habe mehr erwartet. Dass diese ausgeblieben sind, «bestätigt aber, dass der Bund allgemein schon sehr transparent ist».
Der gleichen Meinung ist Martin Bühler, Sprecher des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Auch beim VBS sind nur wenige Anfragen eingegangen. Viele Themen würden in den Medien behandelt und über den Informationsdienst abgewickelt. Da erübrige sich ein Berufen aufs BGÖ.
Eh alles im Internet
Auch bei den meisten übrigen Departementen und bei der Bundeskanzlei (BK) kann nicht von einem «Run» auf die Dokumente gesprochen werden. «In der Bundeskanzlei waren es nur zwei Anfragen, die unter das Öffentlichkeitsprinzip fielen», sagt BK-Sprecher Hansruedi Moser.
Der Grund könnte laut Moser sein, dass man heute fast alles bereits auf dem Internet findet, in drei, manchmal sogar vier Sprachen. Die jüngere, neue Generation der politisch Interessierten finde so fast alles, was sie suche. «Und wenn etwas nicht auf dem Netz zu finden ist, hat das auch seinen Grund.»
Wird ein Gesuch vom betreffenden Amt nicht bewilligt, kann der Gesuchsteller einen Schlichtungsantrag an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) stellen. Dies war in den letzten sechs Monaten rund fünf Mal der Fall.
rr (Quelle: sda)
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