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Der gläserne Patient - Die Krankenkassen müssen nicht alles wissen.

 
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Dienstag, 26. April 2011 / 14:01:50

Zürcher Datenschützer warnt vor gläsernen Patienten

Zürich - Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, verfolgt «mit besonderer Besorgnis» die immer stärkere Aushöhlung des Patientenschutzes. Bei der Präsentation seines Jahresberichtes 2010 am Dienstag kritisierte er den Wunsch der Krankenkassen nach vollständigem Zugang zu Patientendaten.

Baeriswyl betonte, dass die Spitäler den Krankenkassen selbstverständlich klare Rechnungen zu stellen hätten. Gebe es Unklarheiten, stehe ihnen das gesetzliche Recht zu, für diese Fälle mehr Patienten- und Behandlungsdaten zu erhalten.

Die Krankenkassen wollten aber ab 2012 mit der Einführung der Fallkostenpauschalen alle Daten von allen Patienten. Dafür gebe es keinen Anlass. Nur bei etwa fünf bis zehn Prozent aller Abrechnungen träten Unklarheiten auf.

Bei den übrigen 90 bis 95 Prozent genügten die korrekten Rechnungen der Spitäler vollauf. Die Haltung des Datenschützers deckt sich mit jener der niedergelassenen Ärzte, welche den Datenhunger der Krankenkassen bereits kritisierten.

Zu neugierige Krankenkasse

Alfred Pfiffner, Datenschutzbeauftragter des Kantonsspitals Winterthur, veranschaulichte den nach Meinung der Datenschutzbeauftragten übertriebenen Datenwunsch der Krankenkassen: Ihm habe ein Krankenkassen-Fragebogen vorgelegen, in dem es um die Bezahlung einer Blinddarmoperation gegangen sei.

Darin habe die Kasse auch Fragen nach Grösse und Gewicht sowie nach Alkoholkonsum gestellt und danach, ob der Patient rauche. «Das muss die Kasse für die Überprüfung der Abrechnung einer Blinddarm-Operation nicht wissen», sagte er.

Baeriswyl betonte, die Krankenkassen und der Kanton Zürich hätten sich darauf geeinigt, dass die Gesundheitsdirektion überprüfe, ob die Spitalrechnungen korrekt erstellt seien. Nun aber zweifelten die Kassen an dieser Kontrolle und wollten selbst alle Patientendaten.

 

fkl (Quelle: sda)

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