Freitag, 10. November 2006 / 16:37:08
Datenschutzverletzungen bei der CSS ?
Bern - Die Bundesbehörden klären derzeit ab, ob die Krankenkasse CSS die Bestimmungen des Datenschutzes verletzt hat.
Im Zentrum steht die Frage, ob medizinische Daten des CSS-Vertrauensarztes einem zu grossen Kreis von Mitarbeitern zugänglich sind. Sowohl CSS-Sprecher Stephan Michel wie auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigten entsprechende Berichte des «Beobachters» und der «Neuen Luzerner Zeitung» vom Freitag. Die Abklärungen laufen auf drei verschiedenen Ebenen.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte im Juni bekannt gegeben, dass er eine Sachverhaltsabklärung einleite. Gleichzeitig leitete das BAG als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen eine Strafanzeige ein. Zu guter Letzt reichten im Oktober vier Versicherte beim Amtstatthalteramt Luzern-Stadt Strafanzeige ein.
Im Zentrum sämtlicher Abklärungen steht das elektronische System «Anfragebewirtschaftung vertrauensärztlicher Dienst» (AVD) der CSS, auf das 150 Mitarbeitende Zugriff haben. Aus Sicht Thürs besteht der Verdacht, dass dies zuviele Personen sein könnten und die CSS damit die beruflichen Geheimhaltungspflichten verletzt haben könnte.
Nie Daten von Versicherten nach aussen gegangen
Die CSS nehme die laufenden Verfahren sehr ernst, sagte Sprecher Stephan Michel. Ende Oktober habe man zwei Mitarbeitern des Eidg. Datenschutzes bei einem Besuch Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bis im Februar erwarte man den Bericht Thürs.
«Ich muss jedoch betonen, dass nie Daten von Versicherten nach aussen gegangen sind», sagte Michel weiter. Die Frage sei lediglich, ob der Kreis von 150 Mitarbeitenden mit Zugriffsrecht zu gross sei.
Im AVD-System der CSS gebe es zudem zwei unterschiedliche Bereiche: Auf den innersten Bereich mit den heiklen Daten der Versicherten habe nur der Vertrauensarzt Zugriff. Auf einen erweiterten, weitaus weniger heiklen Bereich hätten auch die so genannten Leistungsexperten der CSS Zugriff. Dieser umfasse etwa die Empfehlungen des Vertrauensarztes bei Anträgen auf eine Operation.
smw (Quelle: sda)
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