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Löscharbeiten an Bohrinsel Deepwater Horizon (Archivbild vom 21. April 2010).

 
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Samstag, 23. April 2011 / 10:56:00

Fahrlässigkeiten im Golf von Mexiko

Washington - Ein Jahr nach der schweren Ölpest im Golf von Mexiko hat die US-Küstenwache der Betreiberin der havarierten Plattform «Deepwater Horizon» ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Transocean habe Sicherheitsmassnahmen nicht eingehalten, hielt sie fest.

Die US-Küstenwache veröffentlichte ihren gegen 300 Seiten starken Bericht am Freitag. Sie kommt darin zum Schluss, dass die Bohrinsel «Deepwater Horizon» und die Eignerin Transocean «grosse Lücken bei der Sicherheit» gehabt hätten.

Der an der Schweizer Börse kotierten Transocean mit Sitz in Zug wird eine Reihe von Verstössen gegen Sicherheitsregeln zur Last gelegt.

Ebenso habe es Transocean unterlassen, schwere Zwischenfälle zu untersuchen. Das Unternehmen habe seine Bohrinseln schlecht gewartet und wesentliche Teile an «Deepwater Horizon» nicht ersetzt.

Zeit verloren

Bei der Explosion der vom Erdölkonzern BP genutzten Plattform waren am 20. April 2010 elf Menschen ums Leben gekommen. Der Kapitän habe nicht gewusst, dass er den Ausfluss von brennbarem Gas selbst hätte stoppen dürfen, schrieb die Küstenwache. Mit dem Versuch, eine überflüssige Erlaubnis einzuholen, habe er wertvolle Zeit verloren.

Als dann auf der Plattform der Gasalarm ertönte, wusste die Sicherheitsangestellte nicht, dass sie das Nothalt-System in Gang setzen musste, das laut dem Bericht die Explosion verhindert hätte. Die Besatzung sei auf eine Explosion, bei der sie die Plattform hätte verlassen müssen, gar nie vorbereitet gewesen.

Transocean widerspricht

Transocean widersprach den Vorwürfen in einem Communiqué. Die Küstenwache habe die Bohrinsel sieben Monate vor dem Unglück inspiziert und habe sie als konform mit den Sicherheitsregeln bezeichnet, hielt das Unternehmen fest.

Eine Klage gegen die in Zug ansässige Firma eingereicht hat bereits der Erdölkonzern BP, der die havarierte Bohrinsel «Deepwater Horizon» von Transocean geleast hatte. Er wirft der Betreiberfirma Fahrlässigkeit vor.

Am Mittwoch deponierte BP die Klage vor einem Bundesgericht in New Orleans (Louisiana). Sie will sich damit 40 Milliarden Dollar Entschädigung zurückholen. Ins Visier nahm BP ausserdem Cameron International, der Herstellerin des Absperrventils der Bohrinsel, und den Ölfeld-Ausrüster Halliburton.

dyn (Quelle: sda)

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