Freitag, 15. April 2011 / 12:30:00
Schadenersatz für Holenweger gefordert
Bellinzona - Oskar Holenweger soll laut Anklage sechs Monate der geforderten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren absitzen müssen. Verteidiger Lorenz Erni verlangt vom Bundesstrafgericht, auf die Anklage nicht einzutreten oder Holenweger freizusprechen. Das Urteil dürfte am Donnerstag fallen.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am Freitag ihre Strafforderungen präzisiert. Von der beantragten teilbedingten Freiheitsstrafe über zweieinhalb Jahre seien sechs Monate unbedingt auszusprechen, unter Anrechung der 49 Tage Untersuchungshaft. Die unbedingte Geldstrafe sei auf 400 Tagessätze à 300 Franken festzusetzen.
Verteidigung fordert Genugtuung und Schadenersatz
Bereits am Freitagmorgen hatte Erni vom Gericht gefordert, auf die Anklage gegen seinen Mandanten gar nicht einzutreten oder ihn dann vollumfänglich freizusprechen. Zudem verlangte er für Holenweger unter anderem für die Schädigung von dessen Renommé mindestens 50'000 Franken Genugtuung sowie Schadenersatz.
Vorbehalten sei eine spätere Geltendmachung des Schadens, der Holenweger wegen dem erfolgten Notverkauf seiner Tempus-Bank und seines Ferienhauses entstanden sei.
Im Rahmen ihrer letzten Redemöglichkeiten kreuzten Anklagevertreter Stefan Lenz und Verteidiger Erni am Freitagnachmittag nochmals die Klingen. Der Anklagevertreter rechtfertigte dabei erneut den Einsatz von Ramos.
Zusammenarbeit mit Schwerkriminellen
Dass ehemalige Straftäter, darunter auch Schwerstkriminelle, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten würden, sei nichts Neues. Ebenso wenig könne erstaunen, dass solche Personen in der Regel nicht für Gottes Lohn arbeiten würden. Eine «Erfolgsbeteiligung» sei Ramos allerdings nie zugesichert worden.
Holenweger sei es gelungen, für seinen Kampf gegen die Strafverfolgungsbehörden alte Weggefährten aus Politik und Wirtschaft einzuspannen. Sein Fall habe mit Indiskretionen auch einzelnen Medienleuten schmackhaft gemacht werden können.
Erni konterte, dass er nur ein verantwortungsvolles Verhalten der Strafverfolgungsbehörden einfordere. Es sei ihm unverständlich, wie leichtfertig sie mit den Angaben von Ramos umgegangen seien. Alle Sicherung seien durchgebrannt, und man habe auf jegliche Prüfung verzichtet.
bg (Quelle: sda)
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