Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Schwere Anschuldigungen.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.freiheitsstrafe.info, www.holenweger.info, www.gefordert.info, www.fuer.info

Donnerstag, 14. April 2011 / 13:03:00

Freiheitsstrafe für Holenweger gefordert

Bellinzona - Anklagevertreter Lienhard Ochsner fordert vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona für den Bankier Oskar Holenweger eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren sowie eine unbedingte Geldstrafe. Verteidiger Lorenz Erni hält das Verfahren gegen seinen Mandanten für illegal.

Nach Ansicht von Ochsner hat sich Holenweger der mehrfachen Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Bestechung fremder Amtsträger schuldig gemacht.

80 Millionen Franken gewaschen

Ochsner führte am Donnerstag vor Bundesstrafgericht sein Plädoyer zu Ende. Für ihn ist erwiesen, dass Holenweger mit fiktiven Rechnungen zunächst schwarze Kassen für den französischen Industriekonzern Alstom geäufnet und die Gelder dann zu Bestechungszwecken an ausländische Amtsträger weitergeleitet hatte.

Zudem habe der Zürcher Privatbankier vom verdeckten Ermittler Diemer 830'000 Euro an vermeintlichem Drogengeld entgegen genommen und weiter geleitet. Insgesamt habe Holenweger rund 80 Millionen Franken an Geldern krimineller Herkunft gewaschen. Für seine Dienste habe Holenweger fast eine Million Franken kassiert.

Verfahren illegal laut Anwalt

Als Strafe forderte Ochsner eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Zudem sei eine unbedingte Geldstrafe zu verhängen. Er wurde vom Gericht aufgefordert, am Freitag zu präzisieren, zu welchem Teil er eine unbedingte Freiheitsstrafe fordere und welche Höhe an Geldstrafe er verlange.

Nach Ansicht von Anwalt Lorenz Erni ist das Verfahren gegen Holenweger illegal gewesen, und eine Verurteilung deshalb ausgeschlossen. Der auf den Informationen von Ramos basierende Anfangsverdacht, wonach sich Holenweger angeblich als Drogengeldwäscher anbiete, habe für die Einleitung des Untersuchungsverfahrens nicht ausgereicht.

«Keinen stickhaltigen Nachweis»

Noch viel weniger habe später ein «dringender» Tatverdacht bestanden, der den Einsatz des verdeckten Ermittlers «Diemer» oder die Telefonabhörung erlaubt hätte. Das ganze Verfahren sei damit ungesetzlich geführt worden, mit der Folge, dass die dabei erlangten Beweise nicht gegen Holenweger verwendet werden dürften.

Unabhängig vom Beweisverwertungsverbot gibt es laut Erni keinen stichhaltigen Nachweis dafür, dass Holenweger vom verdeckten Ermittler Diemer die 830'000 Franken Euro in der Meinung angenommen hätte, es handle sich um Drogengeld. Erni wird sein Plädoyer am Freitag beenden.

bg (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Bundesanwaltschaft: Holenweger-Anklage war «richtig und wichtig»
    Freitag, 22. April 2011 / 13:14:45
    [ weiter ]
    Schadenersatz für Holenweger gefordert
    Freitag, 15. April 2011 / 12:30:00
    [ weiter ]
    Holenweger spricht über ominösen «H-Plan»
    Mittwoch, 13. April 2011 / 14:55:00
    [ weiter ]
    Lob für Informanten «Ramos» im Holenweger-Prozess
    Dienstag, 12. April 2011 / 22:40:00
    [ weiter ]
    Holenweger-Prozess startet mit einem Protest
    Montag, 11. April 2011 / 09:01:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG