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John Galliano wird sich in Paris vor Gericht verantworten müssen.

 
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Dienstag, 15. März 2011 / 08:02:07

Kläger bezweifelt John Gallianos böse Absicht

Während John Galliano angeblich in einer Reha-Klinik in Arizona eingecheckt hat, geht der Albtraum in Paris weiter. Nicht nur negativ: Einer der Kläger äussert Zweifel an Gallianos böser Absicht.

John Galliano wird sich für seine rassistischen und anti-semitischen Verfehlungen der letzten Wochen in Paris vor Gericht verantworten müssen. Der Termin der Verhandlung soll gemäss WWD am 12. Mai festgelegt werden.

Unterdessen zweifelt einer der Kläger an Gallianos böser Absicht. Philippe Virgiti äusserte am Freitag in einem Interview gegenüber „Le Parisien“: Ich bin nicht mehr überzeugt, dass er es wirklich so gemeint hat. Ich denke nicht, dass er ein Rassist oder Antisemit ist – ich denke einfach, er ist krank.“ Er habe sich, so Virgiti weiter, nach dem Vorfall mit John Gallianos Arbeit beschäftigt und gesehen, dass Galliano Andersartigkeit fördere und in seinen Shows verschiedene Kulturen mixe. Es sei für ihn ein einfacher Bar-Streit gewesen. Seine Begleiterin und er hätten in der Bar ein Bier getrunken, da sei Galliano aggressiv geworden und habe zu seiner Begleiterin und Mitklägerin gesagt: „Ihre Stimme nervt mich, Sie sprechen zu laut.“ Nach einer Gegenüberstellung auf dem Polizeirevier unmittelbar nach den Ereignissen hatte Philippe Virgiti seine Klage zunächst zurückgezogen, sie tags darauf aber wieder in Kraft gesetzt. „Mr. Galliano verdient das alles nicht. Ich möchte nicht, dass er zerstört wird und hoffe, er erholt sich von dieser unglücklichen Geschichte.“ Er habe aber keine andere Wahl, als seine Klage jetzt, da die Mühlen des Gesetzes in Bewegung seien, Aufrecht zu erhalten.

John Gallianos Anwalt, Stephane Zerbib, sagte gestern, Vigitis Kommentare signalisieren eine „positive“ Entwicklung für Galliano. Ob der Designer seine Gegenklage gegen Philippe Virgiti und Géraldine Bloch Aufrecht erhalten möchte, wollte er indes nicht kommentieren.

nk (Quelle: wwd)

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