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Mittwoch, 8. Dezember 2010 / 22:51:13

GPK will mehr Einsicht in Bundesratsakten

Bern - Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat haben verschiedentlich kritisiert, der Bundesrat verweigere die Herausgabe von Dokumenten. Mit Gesetzesänderungen wollen sie nun erwirken, dass sie künftig einfacher Zugang zu den Akten erhalten.

Die ständerätliche GPK hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet und dem Parlament unterbreitet, wie sie am Mittwoch mitteilte. In den letzten Jahren habe der Bundesrat gegenüber den GPK eine zunehmend restriktive Praxis bei der Herausgabe von Akten ausgeübt, hält die Kommission fest. Einzelne Unterlagen habe er überhaupt nicht oder erst nach langen Verhandlungen herausgegeben.

Umstritten war die Herausgabe von Dokumenten vor allem bei der Untersuchung zur UBS-Affäre. Im Streit über die Informationsrechte der GPK beriefen sich sowohl der Bundesrat als auch die Aufsichtskommissionen auf das Parlamentsgesetz, das beide Parteien unterschiedlich auslegten.

Einsicht in Anträge und Mitberichte

Das Gesetz hält zum einen fest, dass die GPK über die Ausübung ihrer Informationsrechte entscheiden. Zum andern steht, dass sie keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen haben, die «der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesrates dienen».

Dies möchte die ständerätliche GPK präzisieren: Die Protokolle der Bundesratssitzungen soll der Bundesrat den GPK weiterhin vorenthalten können. Hingegen sollen die Aufsichtskommissionen Zugang zu den formellen Anträgen und Mitberichten der einzelnen Departemente erhalten. In Mitberichten äussern sich Bundesratsmitglieder zu Geschäften ihrer Kolleginnen und Kollegen.

Auch alt Bundesräte auskunftspflichtig

Weiter soll künftig die Auskunftspflicht gegenüber den GPK und ihren Delegationen nicht mehr nur für Personen gelten, die aktuell im Dienste des Bundes stehen, sondern auch für ehemalige Angestellte. Auskunfts- oder zeugnispflichtige Personen möchte die GPK vorladen dürfen.

ht (Quelle: sda)

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